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Jagd und Waffen

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24.06.2024: Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern

KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland sowie der bevorstehenden sommerlichen Reisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Landwirtinnen und Landwirte, die Jägerschaft sowie Reisende dazu auf, weiterhin besonders wachsam zu sein und auf eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

"Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel", sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalterinnen und -halter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.

Auch die Jägerschaft sei nach wie vor aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten weiter zu minimieren. "Unsere Jägerinnen und Jäger leisten schon seit Jahren durch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag bei der ASP-Prävention", so Benett-Sturies. Aber auch jeder einzelne können seinen Beitrag zur Vorbeugung des Seuchengeschehens leisten: "Bitte werfen Sie nicht einfach Speisereste in die Natur, sondern entsorgen Sie diese nur in verschlossenen Müllbehältern", so die Staatssekretärin.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.

Hinweise für Reisende:

Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren oder Schinken) von Wild- und Hausschweinen, Wildbret oder Jagdtrophäen von Wildschweinen aus von ASP betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht werden. Ebenso sollten aus Vorsichtsgründen entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Auch aus allen Ländern außerhalb der EU, also vielen Urlaubsländern, ist die Einfuhr unter anderem von Fleisch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen im privaten Reisegepäck grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu vermeiden. Insbesondere stellen in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinfleisch enthalten, ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.

Auf der Seite des Landes finden Sie weitere Hinweise für Jägerinnen und Jäger und für Schweine haltende Betriebe.

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25.03.2024: Abgabe von Trichinenproben an weiterem Standort möglich

Kreis Segeberg. Ab sofort haben Jäger*innen an zwei Standorten im Kreisgebiet die Möglichkeit, Trichinenproben und Schweißproben (Blutproben) vom Schwarzwild rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Untersuchung abzugeben. Neu hinzugekommen ist jetzt ein Outdoor-Kühlschrank am Kreisverwaltungsstandort Rosenstraße 28a in Bad Segeberg.

"Gejagt wird vorzugsweise in der Dämmerung, in der Freizeit, am Wochenende", sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. Wer als Jäger*in ein Stück Schwarzwild erlegt, müsse eine Probe zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen bei der zuständigen Behörde abgeben. "Die Behörde hat aber in den Nachstunden und am Wochenende nicht geöffnet. Daher hatte der Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Oliver Jürgens, den Wunsch für eine Abgabemöglichkeit von Proben rund um die Uhr im vergangenen Jahr an Landrat Jan Peter Schröder herangetragen", so Overhoff weiter, der darauf verweist, dass diese Möglichkeit in zwei benachbarten Kreisen seit längerer Zeit bestehe.

Nachdem im vergangenen Jahr bereits zwei Outdoor-Kühlschränke beschafft worden waren, ist einer davon Anfang November am Standort Wolfsberg in Hasenmoor, am Schießstand der Kreisjägerschaft, in Betrieb genommen worden. Nicht nur Trichinenproben und die dazugehörigen Dokumente können darin rund um die Uhr hinterlegt werden, sondern auch Schweißproben vom Schwarzwild, die für die Überwachung des Wildbestands im Hinblick auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie der Afrikanischen und der Europäischen Schweinepest im Landeslabor untersucht werden.

Hinweise zur Abgabe finden die Jäger*innen jeweils vor Ort. Overhoff bittet um die notwendige Sorgfalt im Umgang mit den Proben, um allen Waidgenoss*innen diese Möglichkeit lange zu erhalten.

Die Proben werden zweimal pro Woche, jeweils montags und donnerstags ab 12 Uhr aus den beiden Kühlschränken, abgeholt und zur Untersuchung transportiert. Für Feiertage, die auf diese Wochentage fallen, wird es jeweils einen Aushang zu abweichenden Abholungszeiten geben.

02.11.2023: Abgabe von Trichinenproben künftig rund um die Uhr möglich

Kreis Segeberg. Lange hat die Kreisjägerschaft auf diese Nachricht gewartet, nun ist es soweit: Ab dem kommenden Sonnabend, 4. November, können Trichinenproben und Schweißproben (Blutproben) vom Schwarzwild rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Untersuchung abgegeben werden. Möglich machen dies zwei neue Kühlschränke, die der Kreis Segeberg an unterschiedlichen Standorten zur Verfügung stellt beziehungsweise stellen wird.

Standort Wolfsberg: Die Kreisjägerschaft hat auf dem Gelände des Schießstands in Hartenholm eine Blockhütte errichtet, in der jetzt der nagelneue Kühlschrank für die Trichinenprobenabgabe steht. Erst am Mittwoch dieser Woche übergab der leitende Kreisveterinär Markus Overhoff das Gerät an Heino Burmeister, den Schatzmeister der Kreisjägerschaft.

Hinweise zur Abgabe finden die Jäger*innen vor Ort. Overhoff bittet um die notwendige Sorgfalt im Umgang mit den Proben, um allen Waidgenoss*innen diese Möglichkeit lange zu erhalten.

Die Proben werden zweimal pro Woche, jeweils montags und donnerstags um 12 Uhr, abgeholt und zur Untersuchung transportiert. Für Feiertage, die auf diese Wochentage fallen, wird es einen Aushang zu abweichenden Abholungszeiten geben.

In Kürze soll ein zweiter Kühlschrank in Bad Segeberg am Standort des Veterinäramts in der Rosenstraße 28a in Betrieb genommen werden. Dort können Jäger*innen dann ebenfalls rund um die Uhr ihre Proben abgeben.

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Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen

Für die Erstausstellung oder Verlängerung Ihres Jagdscheines können Sie die Online-Formulare des Kreises nutzen:

Alternativ können Sie die Online-Anträge ausdrucken und ausgefüllt auf dem Postweg oder über den Hausbriefkasten am Haupteingang des Kreisgebäudes Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg einreichen.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Ebenfalls wird die Verlängerung von Jagdscheinen auf den Hegeringsversammlungen angeboten. Die Termine der Hegeringsversammlungen können der Homepage der Kreisjägerschaft Segeberg e.V. entnommen werden.

Die Antragsbearbeitung nimmt aufgrund notwendiger Prüfungen eine längere Zeit in Anspruch (circa 4 bis 6 Wochen).

Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.

Von Sachstandsanfragen bitten wir aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Zeitaufwandes in dieser Zeit abzusehen.

Jagd und Waffen im Überblick

Es finden weiterhin keine offenen Sprechzeiten statt. Nur bei wichtigen Gründen werden im Einzelfall Termine vereinbart.

Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.

Sie können uns gerne eine E-Mail schicken. Eventuell helfen Ihnen die Informationen zu Zeiten und Erreichbarkeit.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen aktuell nur postalisch möglich ist.

Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.

Bei der Jagd- und Waffenbehörde können Sie zum Beispiel

  • Ihren Jagdschein ausstellen und verlängern lassen,
  • als Sportschütz*in oder Jäger*in eine Waffenbesitzkarte beantragen
  • oder Eintragungen in Ihre Waffenbesitzkarte vornehmen lassen.

Die Dienstleistungen finden Sie im Bürger*innen-Service.

Die untere Jagdbehörde wird fachlich beraten vom Kreisjägermeister.

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

Waffenbesitzkarte (WBK),

Europäischer Feuerwaffenpass (EFP),

Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe.

A-C

D-E

Name ist noch zu benennen.

F

G-H

I-N

O-S

T

Name ist noch zu benennen.

U–Z


Kleiner Waffenschein

A–H

I–Z