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29.02.2024: Ladesäulen und Wallboxen: Anträge ab 1. April möglich


Kreis Segeberg. Die Kreispolitik hat im vergangenen Herbst für eine Fortführung des "Förderprogramms für Ladeinfrastruktur" für die Jahre 2024 bis 2026 gestimmt. Neue Anträge können ab Montag, 1. April, gestellt werden.

Seit 2015 hat der Kreis eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur; seit 2017 stehen jährlich jeweils 300.000 Euro für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bereit. Ein Zuschuss kann für die Ladestation daheim, aber auch für die öffentliche Ladeinfrastruktur beantragt werden. Konkret bedeutet das: Maximal 7.500 Euro gibt es für eine öffentlich zugängliche Normalladesäule und maximal 25.000 Euro für eine Schnellladesäule. Der Zuschuss für private Wallboxen beträgt bis zu 1.000 Euro.

Von 2017 bis Ende 2023 sind bei Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum bereits über 1.000 Anträge eingegangen. Ab dem 1. April ist das Antragsfenster nun wieder geöffnet. "Das Interesse ist groß und die Nachfrage schon jetzt erheblich", sagt Birnbaum, der Interessierte seit Januar täglich auf April vertrösten muss.

Alles Wichtige auf einen Blick zusammengefasst:

Der Kreis fördert die Errichtung privater Ladeinfrastruktur mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch mit 1.000 Euro pro Anschluss. Förderfähige Kosten sind Anschaffung der Wallbox, Installation und Anmeldung durch den Elektriker inklusive erforderlicher Anpassungen am Zähleranschlusskasten sowie Erdarbeiten.

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind:

  • die Verwendung von Ökostrom: Das heißt der Strom, den Sie von Ihrem Energieversorger beziehen, muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • Die verwendete Wallbox/Ladestation muss mit mindestens 11 Kilowatt betrieben werden und einen Typ2-Anschluss haben.
  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, also erst den Förderbescheid abwarten und dann beauftragen beziehungsweise kaufen.
  • Der Installationsort befindet sich im Kreis Segeberg.

Bei gewerblichen Antragsteller*innen ist zusätzlich eine Erklärung zur De-minimis-Regelung erforderlich (kann nachgereicht werden; den Vordruck erhalten Sie dann zusammen mit der Eingangsbestätigung).

Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail (nicht per Post) an klimaschutz@segeberg.de.

Ein spezielles Antragsformular gibt es nicht.

Nennen Sie bitte:

  • Ihre vollständige Adresse und
  • den Installationsort (falls abweichend).

Wenn schon bekannt/vorhanden:

  • Angaben zur geplanten Wallbox (beziehungsweise Erklärung zur Einhaltung der Fördervoraussetzungen),
  • Angebot oder Kostenschätzung,
  • Angaben zum Ökostromtarif (beziehungsweise Wechselabsicht, falls noch nicht vorhanden).

Ein Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge ist der Zeitstempel der E-Mail ausschlaggebend, mit der die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Für eine Bewilligung müssen zum Bearbeitungszeitpunkt ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (Fördertopf).

Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrages eine Eingangsbestätigung mit dem Prüfergebnis per E-Mail. Dies kann aufgrund der hohen Nachfrage einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Ist der Antrag unvollständig oder gibt es Rückfragen, werden Sie über die Eingangsbestätigung darüber informiert.


  • Datum: 08.03.2024

    Förderung von privater Ladeinfrastruktur im Kreis Segeberg (Wallboxen, Informationsblatt)

29.02.2024