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20.12.2023: E-Ladesäulen: Fördertopf für weitere drei Jahre gefüllt


Kreis Segeberg. Der Kreistag hat eine Fortführung der Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen. Das bedeutet, dass in den kommenden drei Jahren insgesamt 900.000 Euro zur Verfügung stehen (300.000 Euro/Jahr). Diese Kreis-Förderung ist nicht von der Haushaltssperre des Bundes betroffen.

Seit 2015 hat der Kreis eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen. Konkret bedeutet das: Maximal 7.500 Euro gibt es für eine öffentlich zugängliche Normalladesäule oder maximal 25.000 Euro für eine Schnellladesäule. Die Förderung für einen privaten Ladepunkt zu Hause oder in der Firma (Wallboxen) beträgt bis zu 1.000 Euro.

Interessierte können sich unverbindlich mit Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum in Verbindung setzen. Dort gibt es Informationen zum Ablauf einer möglichen Antragstellung oder auch erst einmal nur allgemein zum Thema. Die Antragstellung erfolgt dann per E-Mail und ist ab dem 1. April 2024 wieder möglich.

  • Datum: 19.12.2023

    Förderung des Ausbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2024-2026 (Richtlinie)

    Aufgrund der zum Teil ländlichen Strukturen liegen die CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor im Kreis Segeberg weit über dem Bundesdurchschnitt. Um den Anteil von Elektrofahrzeugen maßgeblich zu erhöhen, ist ein entsprechendes Netz an Ladeinfrastruktur Voraussetzung. Nach wie vor besteht im Kreisgebiet ein erhebliches Ausbaupotential.

Heiko Birnbaum

Kreisplanung, Regional-Management, Klimaschutz
Klimaschutz

Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg

20.12.2023