Führerscheinstelle und Verkehrsordnung
Letzte Meldung
30.11.2021: Fahrerlaubnisbehörde mittwochs telefonisch nicht erreichbar
Kreis Segeberg. Viele Segeberger*innen haben in den vergangenen Wochen im Rahmen des Pflichtumtausches bereits einen EU-Kartenführerschein beantragt, weil am 19. Januar 2022 die erste Umtauschfrist der alten Papierdokumente (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958) endet. Um die Antragsflut bewältigen zu können, ist die Fahrerlaubnisbehörde künftig mittwochs nicht mehr telefonisch erreichbar.
Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und gleichzeitig zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören, können auf folgenden Wegen einen Umtauschantrag anfordern:
- Kontaktformular auf der Homepage des Kreises Segeberg: www.segeberg.de
- E-Mail: kfs@segeberg.de
- Telefon: +49 4551 951 8770 (außer mittwochs)
- Postanschrift: Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Segeberg, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift
Mit den Online-Formularen des Kreises zum neuen Führerschein: Der Pflichtumtausch der unbefristet gültigen Papierführerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein beginnt.
Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und gleichzeitig zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören, können einen Umtauschantrag anfordern.
Da der Führerschein-Pflichtumtausch gestaffelt durchgeführt wird, müssen erst einmal nur die Fahrerlaubnis-Inhaber*innen den neuen EU-Kartenführerschein beantragen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist mittwochs telefonisch nicht erreichbar.
Führerscheinstelle und Verkehrsordnung im Überblick
Wir sind für Sie da! Doch leider sind unsere Dienste zurzeit aufgrund der Corona-Krise eingeschränkt. Es finden bis auf Weiteres keine offenen Sprechzeiten statt.
Unsere Dienstleistungen mit Ansprechpartner*innen, Formularen und Öffnungszeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Schwerpunkte der Straßenverkehrsbehörde
- Verkehrsordnung
- Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde
Ziele und Aufgaben
- Schaffung einer optimalen Verkehrssicherheit einschließlich eines möglichst reibungslosen Verkehrsflusses,
- Regelung des Güter-, Taxen- und Mietwagenverkehrs,
- Abwicklung von Ausnahmen- und Sonderregelungen nach der Straßenverkehrsordnung,
- Ahndung der von der Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Festsetzung von Verwarnungsgeld, Bußgeld und Fahrverbot,
- Unterstützung der Polizei bei der Ermittlung von Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- Überwachung und Kontrolle aller im Kreis Segeberg ansässigen Fahrschulen,
- Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse,
- alle Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung und Entziehung von Führer- und Personenbeförderungsscheinen,
- Erlaubnisse für Ausbildungsstätten für Erst-Hilfe- und Sofortmaßnahmen, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse sowie
- Elektronische Fahrerkarte (anstelle Tachoscheibe) und Widersprüche.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 242 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 407 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 272 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 253 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 227 kB)
Bedienungsanleitungen für den Fachdienst 36.00
Login
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Info und Service
Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes "Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse" kümmern sich um Aufgaben wie die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Festsetzung von Verwarnungs- oder Bußgeldern und Fahrverboten, aber auch die Überwachung und Kontrolle aller im Kreis Segeberg ansässigen Fahrschulen.
Bürger*innen-Service
- Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine
- Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Weiterbildung - Fahrerqualifizierungsnachweis
- Erteilen einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre
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Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 242 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 407 kB)
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Ansprechpartner*innen
Verkehrsordnungswidrigkeiten und Online-Anhörung
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anhörung in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren erhalten?