Fahrerlaubnis (Führerscheinstelle)
Letzte Meldung
21.03.2025: Änderung der Taxentarifordnung für den Kreis Segeberg
Die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 01.11.2022 wurde durch die Verordnung vom 01.05.2025 geändert.
19.07.2024: Online-Terminbuchungen nun auch in der Fahrerlaubnisbehörde
Ab sofort benötigen Sie, ebenso wie in den Zulassungsstellen und anderen Verwaltungsbereichen des Kreises Segeberg, auch einen Termin für die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle.
Über den hier zu findenden Link erreichen Sie die Web-Terminseite in der es Ihnen ganz bequem möglich ist, über einen Klick auf den Button "Fahrerlaubnis / Führerschein-Angelegenheiten" den für Sie passenden Termin zu buchen.
Alle verfügbaren Termine werden in grün dargestellt.
Damit hält nun auch Planbarkeit in die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle Einzug, sodass Sie sich bestmöglich auf ihr Vorhaben / Ihren Termin vorbereiten können.
Vielen Dank für die Nutzung und bis bald.
Überblick
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Überwachung und Kontrolle aller im Kreis Segeberg ansässigen Fahrschulen,
- Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse,
- alle Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung und Entziehung von Führer- und Personenbeförderungsscheinen,
- Erlaubnisse für Ausbildungsstätten für Erst-Hilfe- und Sofortmaßnahmen, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse sowie
- Elektronische Fahrerkarte (anstelle Tachoscheibe) und Widersprüche.
Für Dienstleistungen im Bereich Fahrerlaubnis/Führerschein können Sie online einen Termin mit uns vereinbaren.
Sämtliche Informationen finden Sie übrigens in unseren Fragen und Antworten.
Gebühren können Sie in Bar, per EC-Karte oder mit Visa- oder MasterCard am Kassenautomaten zahlen. Kontaktlose Zahlung ist nicht möglich.