SeniorenNetz
Letzte Meldung
29.09.2021: Digitales Wissen für Ältere: Infomobil kommt in den Kreis
Kreis Segeberg. Online einkaufen, Messengerdienste nutzen oder das eigene Zuhause zum Smart Home umrüsten: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, mit digitalen Hilfsmitteln den Alltag zu erleichtern. Viele Senior*innen fühlen sich jedoch unsicher im Umgang mit neuen Medien und würden ihre Online-Kenntnisse gerne festigen. Hier setzt das Infomobil "Digitaler Engel" an: Initiiert vom Verein "Deutschland sicher im Netz" (DsiN), ist das Infomobil bundesweit für ältere Onliner*innen und Offliner*innen unterwegs, um ihre digitalen Kompetenzen zu stärken. Im Oktober macht der Tourbus auch sechs Mal Halt im Kreis Segeberg. Im persönlichen Gespräch beraten Expert*innen ältere Menschen dann kostenfrei zur sicheren Nutzung digitaler Anwendungen und klären individuelle Fragen.
"Das Angebot unterstützt und informiert ältere – alltagsnah, niedrigschwellig und persönlich", sagt Eric Zschech, Sozialplaner beim Kreis und Organisator des Beratungsangebots. "Interessierte können einfach ohne vorherige Anmeldung zu den Terminen an den Haltestellen vorbeikommen und Fragen stellen oder sich auch einfach nur über neue Technik informieren." Die Beratung findet im Freien am Tourbus statt. Menschen mit akuten COVID-19-typischen Krankheitssymptomen werden gebeten, das Angebot nicht aufzusuchen.
Das Projekt "Digitaler Engel" ist Bestandteil der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels und wird von DsiN mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umgesetzt. Unter www.digitaler-engel.org gibt es Erklär-Videos zu Digitalisierungsthemen. In den Videos wird die sichere Nutzung digitaler Inhalte und Instrumente im Alltag vorgestellt.
Hier die Termine und Haltestellen im Kreis Segeberg:
Datum |
Uhrzeit |
Stadt/Gemeinde |
Haltestelle |
Adresse der Haltestelle |
Donnerstag, 07.10.2021 |
9 bis 11 Uhr |
Stadt Wahlstedt |
Marktplatz |
Marktplatz, 23812 Wahlstedt |
Donnerstag, 07.10.2021 |
14 bis 16 Uhr |
Gemeinde Boostedt |
Hof Lübbe |
Dorfring 32, 24598 Boostedt |
Freitag, 08.10.2021 |
9 bis 12 Uhr |
Stadt Bad Segeberg |
Marktplatz |
Marktplatz, 23795 Bad Segeberg |
Montag, 11.10.2021 |
13 bis 17 Uhr |
Stadt Norderstedt |
beim ZOB |
Rathausallee 31, 22846 Norderstedt |
Dienstag, 12.10.2021 |
14 bis 16 Uhr |
Stadt Kaltenkirchen |
Bahnhofsvorplatz (Holstenplatz) |
Am Bahnhof 2, 24568 Kaltenkirchen (Anschrift des Seniorenquartiers, das in unmittelbarer Nähe zum Bahnhofsvorplatz liegt) |
Mittwoch, 13.10.2021 |
13 bis 17 Uhr |
Stadt Bad Bramstedt |
Veranstaltungsfläche des "Bleeck" |
Bleeck, 24576 Bad Bramstedt |
08.10.2021: Betreuungsbehörde berät wieder persönlich
Kreis Segeberg. Im Zuge der Corona-Beschränkungen hatte die Betreuungsbehörde des Kreises die offenen Sprechstunden, die insbesondere für Beratungen und Beglaubigungen von Vorsorgeregelungen nachgefragt werden, einstellen müssen. Die Behörde hat dieses Angebot inzwischen wieder aufgenommen, wenn auch nicht als offene Sprechstunden, aber als Sprechstunden nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Neben der Erreichbarkeit im Kreishaus in Bad Segeberg bietet die Betreuungsbehörde folgende Sprechstunden an:
Norderstedt: donnerstags von 15 bis 17 Uhr in der Ochsenzoller Straße142a, 1.Obergeschoss; je nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens gelten folgende Telefonnummern für eine Terminvergabe:
- A-G 04551-951 9794
- H-P 04551-951 9367
- Q-Z 04551-951 9216
Kaltenkirchen: jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 15 17 Uhr im Beratungszentrum, Flottkamp 13 b, Empfang im 1. Obergeschoss; eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich unter 04551-951 9780.
Bad Bramstedt: jeden ersten Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr beim Betreuungsverein, Schlüskamp 32a; eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich unter 04551-951 9760.
Der Zugang zum Kreishaus und zu den Sprechstunden ist barrierefrei. Ein Gespräch ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Für einen Termin in einer der Außensprechstunden sind die richtigen Ansprechpartner*innen direkt unter den oben angegebenen Telefonnummern zu erreichen.
Für Termine im Kreishaus ist die Betreuungsbehörde über die zentrale Rufnummer 04551-9510 erreichbar.
26.01.2023: Neues Betreuungsrecht stärkt Willen betreuter Menschen
Kreis Segeberg. Zu Beginn des Jahres ist das neue Betreuungsrecht in Kraft getreten. Betreuungsbehördenleiterin Katja Lohmeier freut sich, dass damit die Selbstbestimmung betreuter Menschen weiter gestärkt wird. "Die Reform stellt die Wünsche und den Willen rechtlich betreuter Menschen noch mehr in den Mittelpunkt und soll eine gute Qualität in der rechtlichen Betreuung sichern. Der/die Betreuer*in darf in keinem Fall über den Kopf einer betreuten Person hinweg entscheiden", betont Lohmeier.
Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, stellt ihm das Betreuungsgericht eine*n rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Das kann eine Person aus dem familiären oder sozialen Umfeld sein oder jemand, der beruflich oder auch ehrenamtlich engagiert mit dem Thema Betreuung befasst ist. In jedem Einzelfall wird der/die Betreuer*in auf Vorschlag der zuständigen Betreuungsbehörde bestellt.
Zum neuen Gesetz gehört unter anderem die Einführung eines Mindeststandards für den Zugang zum Betreuer*innenberuf. Seit dem 1. Januar 2023 sind bestimmte Qualifikationen verpflichtend vorgeschrieben, um von der Betreuungsbehörde registriert/zugelassen zu werden. Für eine professionelle Betreuung benötigen Interessenten unter anderem rechtliche, psychiatrisch-psychologische und betriebswirtschaftliche Sachkunde. Diese können nebenberuflich in zertifizierten Kursen oder kompakt in einem Studium an einer anerkannten Hochschule erworben werden.
Lohmeier stellt klar, dass eine rechtliche Betreuung keine Entrechtung oder Bevormundung ist und spricht damit die Angst vieler Betreuter sowie deren Angehöriger an. "Die Vormundschaft für Volljährige ist in Deutschland seit 1992 abgeschafft. Eine Betreuerbestellung hat nicht zur Folge, dass die betreute Person geschäfts- oder einwilligungsunfähig wird." Geschäfts- und einwilligungsfähige betreute Menschen können demnach grundsätzlich weiterhin selbst ihre Entscheidungen treffen und Geschäfte tätigen sowie alle rechtlich relevanten Erklärungen selbst abgeben. Sie müssen zum Beispiel von Ärzt*innen oder von Sozialleistungsträgern stets nach ihren Wünschen gefragt werden.
Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der/die Betreuer*in den Wünschen der betreuten Person nicht oder nicht in geeigneter Weise nachkommt, besteht seit diesem Jahr grundsätzlich die Pflicht der zuständigen Rechtspflegerin oder des zuständigen Rechtspflegers, die betreute Person persönlich anzuhören. So ist beispielsweise der Schutz sogenannter "höchstpersönlicher Lebensbereiche" stärker ausgestaltet als bisher. Dies gilt insbesondere für die selbst genutzte Wohnung als persönlicher Lebensmittelpunkt. "Die Aufgabe dieses Wohnraums ist nach der neuen Vorschrift grundsätzlich nur zulässig, wenn sie dem Willen der betreuten Person entspricht", sagt Lohmeier.
Das neue Betreuungsrecht stellt deutlicher klar, dass eine Betreuung nur eingerichtet wird, wenn andere Hilfen ausgeschöpft sind und nicht ausreichen. Vorrangig sollen Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste unterstützen. Diese können zum Beispiel beim Ausfüllen von Anträgen für Sozialleistungen helfen. Zudem ist die Betreuungsbehörde im Kreis Segeberg nach dem Landesbetreuungsgesetz eine von zwei "Modellbehörden" in Schleswig-Holstein. "Wir werden in unserem Kreis in den nächsten Jahren erproben, ob eine vorübergehende sogenannte ,erweiterte Unterstützung‘ durch die Betreuungsbehörde eine vom Gericht bestellte Betreuung entbehrlich machen kann. Hierfür sowie für weitere neue Aufgaben durch die Reform benötigen wir Sozialpädagog*innen, um das Team aufzustocken und gemeinsam die Selbstbestimmung Betroffener noch mehr in den Fokus zu nehmen."
Für familienfremde ehrenamtlichen Betreuer*innen ist neu geregelt, dass ihnen verbindlich kompetente Ansprechpartner*innen zur Seite stehen. Das neue Betreuungsrecht sieht für sie vor, mit einem anerkannten Betreuungsverein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abzuschließen. "Ehrenamtlichen Betreuer*innen mit familiärer oder persönlicher Bindung erhalten immer ein Beratungsangebot per Post nach Hause. Auch diesen empfehlen wir, eine solche Vereinbarung mit einem Betreuungsverein abzuschließen, weil dadurch eine konstante kompetente Beratung und Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte sichergestellt wird."
Berufsbetreuer*in wird man nicht durch eine Berufsausbildung. Vielmehr handelt es sich um eine Tätigkeit, die sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwält*innen beruflich in diesem Bereich eingesetzt wurden, sind in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen dazugekommen, schwerpunktmäßig Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen, Alten- und Krankenpfleger*innen sowie Erzieher*innen, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute.
Derzeit sind im Kreis Segeberg für rund 3.800 Menschen Betreuungen eingerichtet. Etwa die Hälfte von ihnen wird von Berufsbetreuer*innen unterstützt. "Wir benötigen weitere Betreuer*innen, um den Bedarf decken zu können", sagt Lohmeier. "Wenn Sie Lust am Kommunizieren mit verschiedenen Adressaten haben, gerne selbständig arbeiten, sich Ihre Zeit frei einteilen möchten und Sie die Herausforderung einer Tätigkeit als Berufsbetreuer*in interessiert annehmen möchten, freuen wir uns, Ihnen weitere Informationen telefonisch oder per E-Mail zu geben."
Mit der Gesetzesreform kommt auf die Betreuungsbehörde mehr Arbeit zu, unter anderem wenn es darum geht, die Qualifikationen der Berufsbetreuer*innen zu prüfen. Daher sucht der Kreis aktuell Sozialpädagog*innen für die Betreuungsbehörde. Zu den weiteren Aufgaben gehören unter anderem die Unterstützung der Betreuungsgerichte, die Zusammenarbeit mit den Sozialleistungsträgern sowie die Beratung und Vermittlung von Hilfen, die zur Betreuungsvermeidung geeignet sind.
Kontakt: Betreuungsbehörde Kreis Segeberg, Telefon 04551 951-8750 oder E-Mail.
Diese Seite richtet sich insbesondere an ältere Menschen. Sie ist zentrale Anlaufstelle, wenn Sie unterstützt und beraten werden möchten.
Angebote aller Art
Wohnen im Kreis Segeberg
Hier folgen in Kürze Informationen.
Finanzielle Hilfe und Unterstützung
Hier folgen in Kürze Informationen.