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Eingliederungshilfe

Letzte Meldung

28.03.2025: Betreuungsbehörde: Sprechstunde ohne Termin in Kaltenkirchen

Kreis Segeberg. Die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg erweitert ihr Beratungsangebot der offenen Sprechstunden. Im Haus der sozialen Beratung in Kaltenkirchen gibt es ab April jeden ersten Mittwoch im Monat von 15 bis 17 eine offene Sprechstunde. Das bedeutet, dass Bürger*innen während der Sprechzeiten ohne Termin an den Standorten in Bad Bramstedt, Norderstedt und nun auch wieder in Kaltenkirchen vorbeikommen können, um sich zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten beraten oder Vollmachten öffentlich beglaubigen zu lassen.

Die Sprechstunden finden wie folgt statt:

  • Bad Bramstedt: jeden ersten Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr beim Betreuungsverein im Kreis Segeberg, Schlüskamp 32a. Der Betreuungsverein berät ebenfalls zu den genannten Themen und zur Betreuungsführung und ist telefonisch erreichbar unter der Nummer 04192 816 23 50.
  •  Kaltenkirchen: jeden ersten Mittwoch im Monat von 15 bis 17 Uhr im Haus der sozialen Beratung, Flottkamp 13. Der erste Termin ist somit am 2. April.
  •  Norderstedt: immer donnerstags von 15 bis 17 Uhr in der Beratungs- und Untersuchungsstelle, Ochsenzollerstraße 142a, erstes Obergeschoss.

Nach wie vor ist es auch möglich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 04551 951 8750.

12.03.2025: Info-Veranstaltung: Pflegemutter berichtet aus dem Alltag

Kreis Segeberg. Der Pflegekinderdienst des Kreises Segeberg bietet wieder eine Veranstaltung für interessierte Pflegeeltern-Bewerber*innen an. Familien, Paare und Einzelpersonen, die ein Pflegekind oder mehrere Pflegekinder aufnehmen möchten, können sich am Donnerstag, 20. März, von 16 bis 18 Uhr über das Thema informieren. Es berichtet eine erfahrene Pflegemutter aus ihrem Alltag als Pflegestelle. Sie steht auch zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Das Treffen findet in der Jugendamtsdienststelle in Bad Bramstedt, Altonaer Straße 2, statt.

Eine Anmeldung per E-Mail an den Pflegekinderdienst ist erforderlich bis Mittwoch, 19. März. Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Angemeldete Personen erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

Jetzt anmelden

18.02.2025: Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung: Jetzt bewerben

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg sucht eine*n neue*n ehrenamtliche*n Beauftragte*n für Menschen mit Beeinträchtigung. Um sicherzustellen, dass alle in der Geschäftsordnung genannten Aufgaben auch in Zukunft vollumfänglich wahrgenommen werden können, soll aus dem aktuellen Duo wieder ein Trio werden.

Die Beauftragten sind ehrenamtlich tätig und keine Organe des Kreises. Eine Amtsperiode dauert vier Jahre. "Neben einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 312 Euro und der Erstattung von Reisekosten stellt der Kreis Segeberg Mittel und Räumlichkeiten für Bürosprechzeiten und -ausstattung zur Verfügung", sagt Sandra Fait-Böhme, Leiterin des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt, dem die Beauftragten organisatorisch zugeordnet sind. "Zu begrüßen wäre es, wenn sich insbesondere Menschen angesprochen fühlen, die sich für die Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung begeistern", so Fait-Böhme. Zudem habe sich gezeigt, dass für eine erfolgreiche Fortsetzung der Arbeit Verwaltungskenntnisse, Strukturwissen im Themenfeld Inklusion, Eigeninitiative und die Fähigkeit, sich in ein bestehendes Team einzufügen, von Vorteil sind.

Datum: 18.02.2025

Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung gesucht

Der Kreis Segeberg sucht eine*n neue*n ehrenamtliche*n Beauftragte*n für Menschen mit Beeinträchtigung.

Bewerbungen können bis Sonntag, 23. März, vorzugsweise über das Online-Bewerbungsportal des Kreises Segeberg eingereicht werden.

Dort finden Interessierte auch die komplette Ausschreibung:

www.segeberg.de/karriere.

Zu den allgemeinen Aufgaben gehört es, die Wünsche, Vorstellungen und Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung zu bündeln und in der politischen Ausschussarbeit sowie an anderen Stellen zu vertreten. Es geht darum, Empfehlungen zu Maßnahmen abzugeben, die behinderte Menschen betreffen, um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinte Nationen im Kreis Segeberg voranzutreiben. Weitere wichtige Pfeiler sind die Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit in und mit Netzwerken und Vereinen. Die Beauftragten erstellen ein Arbeitsprogramm mit inhaltlichen Schwerpunkten und bieten regelmäßige Sprechstunden an.

Eine Vorstellung ausgewählter Bewerber*innen findet voraussichtlich Mitte Mai statt.

Bewerbungen können bis Sonntag, 23. März, vorzugsweise über das Online-Bewerbungsportal des Kreises Segeberg eingereicht werden. Dort finden Interessierte auch die komplette Ausschreibung: www.segeberg.de/karriere

Zum Online-Bewerbungsportal

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Eingliederungshilfe ist für Menschen mit

  • einer Körperbehinderung,
  • einer geistigen Behinderung,
  • einer seelischen Behinderung oder
  • einer Suchterkrankung.

Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt.

Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.


Erwachsene

Online-Services (Eingliederungshilfe und Sozialhilfe für Erwachsene)

Mit diesem Dienst können Sie unter anderem Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Erwachsene beantragen.

Weitere Services sind "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Zu den Online-Services

Wünsche, Pläne, Fragen und Antworten

  • Ich möchte gern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
  • Gibt es noch andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
  • Ich brauche Hilfe, weil ich meinen Tagesablauf nicht allein regeln kann. Ich möchte aber zu Hause wohnen bleiben.
  • Ich komme allein zu Hause nicht zu Recht. Ich möchte gern in einem Wohnheim wohnen.
  • Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?
  • Ich brauche ein umgebautes Auto, damit ich meinen Rollstuhl mit transportieren kann.
  • Ich wohne in einer besonderen Wohnform und möchte Grundsicherung beantragen.

Ihre Fragen und Wünsche können Sie direkt an uns richten!

Erstberatungstermine können über unsere Sachbearbeitung vereinbart werden.

Rufnummer: +49 4551-951 9825

Wichtige Dokumente und Formulare

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Mit diesem Online-Formular können Sie als Leistungsanbieter*in Dateien im PDF-Format hochladen, um Leistungen abzurechnen und zu dokumentieren.

Minderjährige

Online-Service (Eingliederungshilfe für Minderjährige)

Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.

Beispiele für Leistungen:

  • Frühförderung,
  • Schulbegleitung,
  • Einzelintegration und
  • heilpädagogische Betreuung in der Kita.

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