Inhalt

Asyl, Migration und Integration

Letzte Meldung

05.06.2023: Verwaltung am 6. Juni geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung bleibt am Dienstag (6. Juni) für den Publikumsverkehr geschlossen.

Grund ist eine ganztägige interne Veranstaltung. Die Impfsprechstunde fällt an diesem Tag aus. Nächster regulärer Termin ist dann Dienstag, 4. Juli.

Sollten Bürger*innen bereits einen Termin mit Kreismitarbeiter*innen vereinbart haben, bleibt dieser bestehen, sofern keine Absage erteilt worden ist.

20.04.2023: Neue Sprachkurse

Hier finden Sie eine Übersicht der Sprachkursträger und Sprachkursangebote für Geflüchtete und Migrant*innen im Kreis Segeberg.

Hinweis: Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Ihre Sprachangebote noch nicht in der Übersicht enthalten sind, können Sie uns Ihr Angebot an elmira.kanava@segeberg.de senden.

  • Datum: 20.04.2023

    Sprachkursangebote für das zweite Quartal 2023

03.04.2023: Nutzung und Gebühren der Gemeinschaftsunterkünfte

Der Kreis Segeberg betreibt Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von Personen, die dem Kreis im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) zur Unterbringung zugewiesen wurden.

  • Datum: 03.04.2023

    Gebühren für Gemeinschaftsunterkünfte (Satzung)

  • Datum: 03.04.2023

    Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften (Satzung)

Mehr

Ausländer- und Asylangelegenheiten

Die Ausländerbehörde ist an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland beteiligt. Dazu gehören die Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls die Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.

Was machen wir für Sie?

Zum Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten gehören

  • die Ausländerbehörde,
  • die Einbürgerungsbehörde und
  • die Standesamtsaufsicht.

Die Ausländerbehörde ist beteiligt an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, der Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls der Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.

Für die persönliche Vorsprache ist es erforderlich, zuvor einen Vorsprachetermin mit den jeweiligen Sachbearbeiter*innen zu vereinbaren.Die Ausländerbehörde ist weiterhin beteiligt an der Regelung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Asylverfahrens sowie des Verbleibs oder der Ausreise von Asylsuchenden an Abschluss des Asylverfahrens.

Die Einbürgerungsbehörde ist zuständig für die Einbürgerung von interessierten ausländischen Staatsangehörigen. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht geklärt werden.

Die Standesamtsaufsicht ist die Aussichtsbehörde über die örtlichen Standesämter. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Personenstandsrecht geklärt werden.

Der Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Mittwochs ist der Fachdienst für den Publikumsverkehr geschlossen.

Corona: Einschränkungen und Regeln

Aufgrund der aktuellen Situation und als Vorsichtsmaßnahme finden keine offenen Sprechzeiten statt!

Alle Verlängerungen von Ausweisen aus dem Asylbereich (Duldungen und Gestattungen) erfolgen zur Zeit nur schriftlich.

Der Fachdienst bemüht sich die verlängerten Ausweise schnellstmöglich zurückzusenden.

Alle anfallenden Anträge werden schriftlich bearbeitet. Neue Anträge werden fristwahrend per Post entgegengenommen. In manchen Fällen können vorläufige Bescheinigungen ausgestellt werden.

Die Fälle, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, sollen durch eine sukzessive Wiederaufnahme von Publikumsterminen erledigt werden. Da dies unter sicheren Umständen für Publikum und Mitarbeitende erfolgen muss, müssen wir vorerst die Zahl der Termine stark begrenzen.

Wir bitten um Verständnis und Geduld bis der reguläre Kundenbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Aufgrund der rechtlichen Gesamtlage und der Einschränkung der Reisefreiheit entstehen in der Regel keine Nachteile. 

Im Fall eines persönlichen Termins bitten wir eine Schutzmaske mitzubringen zu tragen. 

Nach Möglichkeit sollten anfallende Gebühren mit der Girokarte (EC Cash) gezahlt werden.

Informationen zum Brexit

Informationen für britische Staatsbürger*innen und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen finden Sie unter folgenden Links:

Wichtige Dokumente und Formulare

Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien

Damit alle Kinder mitmachen können!

Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.

  • Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
  • Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
  • Ihr Kind braucht Nachhilfe?
  • Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?

Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.

Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?

Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:

Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.

Wo stelle ich einen Antrag?

  • Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
  • Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.

Landesportal-ZuFiSH: Leistungen beantragen

Weitere Informationen und Dokumente

Mitmachen möglich machen!

Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.

Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer

Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.

Zur “Bildungs Karte“


  • Frau Hagemeister

    Grundsatz- und Koordinierungsangel. Soziales und Integration

    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg

    Karte anzeigen

    Erreichbarkeit

    Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.

Ansprechpartner*innen

Leitung


Anmeldung und Leitungstresen


Asyl-Bereich

A - BAK

BAL - HAT

HAU - MK

ML - RAS

RAT - Z


Allgemeiner Bereich

Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung

A – AM

AN - CET

CEU - CN

CO - G

H - KES

KET – MOH

MOI - PO

PP - ST

SU – Z


EU-Angelegenheiten

Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht

A - B

C - EI

EJ – FERN

FERO – JD

JE - LON

LOO – O

P – RAL

RAM - SX

SY - Z


Besondere Aufgaben


Aufenthaltsbeendigung

A – J

K - Z

A - Z


Einbürgerung

A - Al

Am - F

G - M

N - Z


Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen


Aktenverwaltung

Migration und Integration

Migration und Integration sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Menschen im Kreis Segeberg. Wir hoffen Ihnen und Ihrer Familie mit unserem Angebot das Ankommen und Leben im Kreis Segeberg zu erleichtern.

Integration im Kreis

Nicht nur bei uns, sondern überall auf der Welt verändert sich die Gesellschaft. Im Kreis leben derzeit etwa 278.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Rund 5,3 Prozent von ihnen haben ausländische Wurzeln – Tendenz steigend. Hinzu kommen 9 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund (Zensus 2011).

Integration geht uns alle an. Wir alle, ob selbst eingewandert oder nicht, sind verantwortlich für die Gestaltung unseres Zusammenlebens. Wir als Kreisverwaltung wünschen uns, dass auch Zugewanderte sich bei uns wohl und zuhause fühlen, denn dies ist eine Grundbedingung dafür, sich und seine Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen.

Newsletter-Archiv

Hier werden in Kürze Informationen zur Verfügung gestellt.

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen



"Integreat"-App hilft

Mit Integreat haben Sie alle Informationen in einer App:

In Ihrer Muttersprache stehen Ihnen aktuelle TippsAngebote und Kontaktdaten von

  • lokalen Behörden,
  • Organisationen und
  • Initiativen zur Verfügung.

Außerdem können Sie Ausbildungsplätze und Praktika finden.

Ehrenamtler*innen finden ebenfalls wichtige Informationen und Kontakte.

Die App funktioniert auch offline ohne mobiles Internet. Suchen Sie nach Integreat im App-Store Ihrer Wahl.

Praktisch ist auch die Webseite der App, falls Sie die App nicht herunterladen möchten.

Zur Webversion