Asyl, Migration und Integration
Letzte Meldung
06.02.2023: Ehemalige Klinik Borstel öffnet erneut für Geflüchtete
Kreis Segeberg. Im Dezember vergangenen Jahres hat der Kreistag beschlossen, dass die ehemalige Lungenfachklinik in Borstel erneut als Unterkunft für Geflüchtete hergerichtet und bei Bedarf wiedereröffnen soll. Dieser Bedarf ist jetzt gegeben, weswegen die ersten drei Geflüchteten voraussichtlich in dieser Woche dort einziehen werden.
Ausschlaggebend für die Zustimmung der Kreistagsmitglieder war ein Hilferuf aus zahlreichen Städten, Ämtern und Gemeinden. Eigentlich sind diese für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig, signalisierten dem Kreis aber, dass nur noch sehr wenig bis kein Wohnraum mehr vorhanden sei, sodass beispielsweise auch Unterbringungen in Turnhallen wieder Thema sind.
"Mit Borstel haben wir für die Kommunen einen Puffer, eine Übergangslösung geschaffen, die ihnen etwas Zeit gibt, geeigneten Wohnraum für die Geflüchteten zu finden", sagt Landrat Jan Peter Schröder. Nach zwei Monaten werden die dort untergebrachten Menschen dann an die Kommunen schriftlich weitervermittelt. Nach rund weiteren vier Wochen sollen sie die Unterkunft dann verlassen haben.
Die Räume in der ehemaligen Klinik stellen sicher, dass Geflüchteten, die dem Kreis neu zugewiesen werden, eine adäquate Unterbringung zur Verfügung steht. Dabei kann es sich um Familien oder allein reisende Frauen oder Männer handeln. Der Kreis erfährt mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen, wen das Land zuweisen wird.
Bis zum 31. August 2022 wurde die ehemalige Klinik als Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine betrieben. Der Betrieb wurde eingestellt, nachdem der Zustrom an ukrainischen Geflüchteten seinerzeit stark abebbte. Mittlerweile erhalten Ukrainer*innen relativ schnell ein Aufenthaltsrecht, wodurch sie SGB-II-Leistungen bekommen und eine eigene Wohnung beziehen können. Aus diesem Grund sollen in Borstel dieses Mal gezielt Menschen untergebracht werden, die nicht aus der Ukraine, sondern aus anderen Ländern kommen. Im Unterschied zum Erstbetrieb wird es für die in der Einrichtung untergebrachten Menschen dieses Mal auch (Beratungs-)Angebote vor Ort geben.
Betreiber der Einrichtung ist der Kreis Segeberg. Vor Ort kümmert sich die Betreuungsdienste Segeberg gGmbH des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) um die Menschen. Der Betrieb ist zunächst bis zum 30. Juni 2023 geplant; der Kreis hat aber die Option, die Einrichtung bis zum 31. Dezember 2023 zu nutzen. "Verwaltung und Politik werden anhand der weltpolitischen Lage entscheiden, ob die Einrichtung weiter erforderlich ist", sagt der Landrat.
Perspektivisch sollen in der Einrichtung bis zu 200 Menschen übergangsweise wohnen. Wann wie viele Menschen ankommen beziehungsweise wann alle Zimmer belegt sein werden, ist nicht bekannt. Das kann in vier Wochen sein, aber auch erst in ein paar Monaten.
Der Kreis kalkuliert die monatlichen Kosten wie folgt: Miete 51.000 Euro, Betrieb und Sozialberatung bis zu 170.000 Euro, Verpflegung/Catering bis zu 115.000 Euro, Reinigung 11.000 Euro und Sicherheitsdienst 35.000 Euro. Insgesamt sind das bis zu 382.000 Euro monatlich, also rund 2,3 Millionen Euro bis Ende Juni. Die Kosten fürs Catering und die Sozialberatung hängen von der Anzahl der Bewohner*innen ab.
Nach wie vor unklar ist, ob sich das Land Schleswig-Holstein an den Kosten der Reaktivierung beteiligen wird. Diesbezügliche Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land werden seit Wochen geführt. Im Blickpunkt steht dabei auch eine mögliche Unterstützung der Kommunen seitens des Bundes.
Es ist eine Einwohner*innenversammlung geplant, um den Menschen aus dem Dorf Fragen zu beantworten und um mögliche Nöte und Ängste zu nehmen. Darüber hinaus soll es regelmäßig einen runden Tisch geben, bei dem die Bürger*innen Informationen erhalten und ebenfalls Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. Auf diese Weise soll größtmögliche Transparenz hergestellt werden. Konkrete Termine gibt es noch nicht. Sie werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Wer Interesse hat, das DRK ehrenamtlich zu unterstützen, kann sich per E-Mail an das DRK wenden. Ein Themenschwerpunkt für ehrenamtliche Angebote ist zum Beispiel die Vermittlung der deutschen Sprache.
26.01.2023: Sprachmittler*innen für 25 Sprachen gesucht
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg sucht Sprachmittler*innen, die dabei helfen, die Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund zu erleichtern. Unterstützung wird unter anderem bei der Ankunft in den Kommunen, bei Arzt- und Ärztinnenbesuchen, beim Ausfüllen behördlicher Anträge sowie bei der Übersetzung allgemeiner Informationen benötigt.
Die Sprachmittler*innen schließen einen Vertrag mit dem Kreis Segeberg ab und sind als Honorarkräfte tätig. Dabei handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit, die auch nebenberuflich ausgeübt werden kann. Die Aufträge werden nach Bedarf erteilt. Die Sprachmittler*innen erhalten eine Vergütung in Höhe von 10 Euro je angefangener Viertelstunde, also 40 Euro pro Stunde für Übersetzungszeiten, 5 Euro je angefangene Viertelstunde, also 20 Euro pro Stunde, für Fahrt- und Wartezeiten. Die Fahrtzeit kann separat abgerechnet werden. Während der Arbeitszeit sind die Sprachmittler*innen über den Kreis versichert.
Gesuchte Sprachen:
- Albanisch
- Amharisch (Äthiopien)
- Arabisch
- Armenisch
- Bulgarisch
- Dari
- Englisch
- Farsi
- Französisch
- Georgisch
- Griechisch
- Hindi (Indien)
- Italienisch
- Kurdisch (kurmanci, sorani, badini)
- Mazedonisch
- Paschtu
- Polnisch
- Rumänisch
- Serbisch
- Somali
- Spanisch
- Tigrinya
- Türkisch
- Ungarisch
- Urdu (Pakistan)
Interessierte werden gebeten, sich zeitnah bei Frau Lorenz zu melden:
05.01.2023: Einladung zur Sitzung des Forums für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg
Das Forum für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg lädt Sie zur nächsten Online-Sitzung am 08.02.2023 um 18 Uhr ein.
Alle Menschen können mitmachen, die im Kreis Segeberg wohnen oder bei einer Institution im Kreis Segeberg arbeiten, die im Bereich Migration tätig ist. Die Einladung kann auch weiter gegeben werden. Gäste sind immer herzlich willkommen.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
- Begrüßung
- Vorstellung der Kandidat*innen für die Vorstandswahl
- Vorstandswahl
- Verschiedenes
Um Anmeldung wird gebeten bei Frau Chen per Mail.
Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Sitzung mit Ihnen!
Nach Ihrer Anmeldung per E-Mail bekommen Sie rechtzeitig im Vorwege die Zugangsdaten für die Online-Konferenz.
Herzliche Grüße, ganz besonders im Namen des alten Vorstands!
Im Auftrage Wiebke Wilken
Ausländer- und Asylangelegenheiten
Die Ausländerbehörde ist an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland beteiligt. Dazu gehören die Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls die Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.
Was machen wir für Sie?
Zum Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten gehören
- die Ausländerbehörde,
- die Einbürgerungsbehörde und
- die Standesamtsaufsicht.
Die Ausländerbehörde ist beteiligt an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, der Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls der Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.
Für die persönliche Vorsprache ist es erforderlich, zuvor einen Vorsprachetermin mit den jeweiligen Sachbearbeiter*innen zu vereinbaren.Die Ausländerbehörde ist weiterhin beteiligt an der Regelung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Asylverfahrens sowie des Verbleibs oder der Ausreise von Asylsuchenden an Abschluss des Asylverfahrens.
Die Einbürgerungsbehörde ist zuständig für die Einbürgerung von interessierten ausländischen Staatsangehörigen. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht geklärt werden.
Die Standesamtsaufsicht ist die Aussichtsbehörde über die örtlichen Standesämter. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Personenstandsrecht geklärt werden.
Der Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Mittwochs ist der Fachdienst für den Publikumsverkehr geschlossen.
Corona: Einschränkungen und Regeln
Aufgrund der aktuellen Situation und als Vorsichtsmaßnahme finden keine offenen Sprechzeiten statt!
Alle Verlängerungen von Ausweisen aus dem Asylbereich (Duldungen und Gestattungen) erfolgen zur Zeit nur schriftlich.
Der Fachdienst bemüht sich die verlängerten Ausweise schnellstmöglich zurückzusenden.
Alle anfallenden Anträge werden schriftlich bearbeitet. Neue Anträge werden fristwahrend per Post entgegengenommen. In manchen Fällen können vorläufige Bescheinigungen ausgestellt werden.
Die Fälle, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, sollen durch eine sukzessive Wiederaufnahme von Publikumsterminen erledigt werden. Da dies unter sicheren Umständen für Publikum und Mitarbeitende erfolgen muss, müssen wir vorerst die Zahl der Termine stark begrenzen.
Wir bitten um Verständnis und Geduld bis der reguläre Kundenbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
Aufgrund der rechtlichen Gesamtlage und der Einschränkung der Reisefreiheit entstehen in der Regel keine Nachteile.
Im Fall eines persönlichen Termins bitten wir eine Schutzmaske mitzubringen zu tragen.
Nach Möglichkeit sollten anfallende Gebühren mit der Girokarte (EC Cash) gezahlt werden.
Informationen zum Brexit
Informationen für britische Staatsbürger*innen und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen finden Sie unter folgenden Links:
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 154 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 237 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 588 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 451 kB)
Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Damit alle Kinder mitmachen können!
Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.
- Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
- Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
- Ihr Kind braucht Nachhilfe?
- Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?
Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen,
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.
Wo stelle ich einen Antrag?
- Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.
Weitere Informationen und Dokumente
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.
- PDF-Datei: (249 kB)
- PDF-Datei: (48 kB)
- PDF-Datei: (36 kB)
- PDF-Datei: (118 kB)
Mitmachen möglich machen!
Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.
Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer
Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
- PDF-Datei: (PDF, 655 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 513 kB)
-
Erreichbarkeit
Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Unser Fachdienst "Ausländer- und Asylangelegenheiten" steuert den Zuzug von Ausländer*innen nach Deutschland. Der Fachdienst regelt
- den Aufenthalt und eventuelle Aufenthaltsbeendigungen,
- den Aufenthalt von Flüchtlingsbewerber*innen während des Verfahrens und
- das Einbürgerungsverfahren.
Bürger*innen-Service
alle 14 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 48 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 118 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 137 kB)
Ansprechpartner*innen
Leitung
Anmeldung und Leitungstresen
Asyl-Bereich
A - BAK
BAL - HAT
HAU - MK
ML - RAS
RAT - Z
Allgemeiner Bereich
A - AM
AN - CET
CEU - CN
CO - G
H - KES
KET - MOH
MOI - PO
PP - ST
SU - Z
Verpflichtungserklärungen für Besuch (Montag + Dienstag 8:30 - 11:00 Uhr)
EU-Angelegenheiten
A - B
C - El
EJ - FERN
FERO - JD
JE - LON
LOO - O
P - RAL
RAM - SX
SY - Z
Aufenthaltsbeendigung
A - J
K - Z
A - Z
Einbürgerung
A - D
E - K
L - Z
Aktenverwaltung
Leitung
Anmeldung und Leitungstresen
Asyl-Bereich
A - BAK
BAL - HAT
HAU - MK
ML - RAS
RAT - Z
Allgemeiner Bereich
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung
A – AM
AN - CET
CEU - CN
CO - G
H - KES
KET – MOH
MOI - PO
PP - ST
SU – Z
EU-Angelegenheiten
Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht
A - B
C - El
EJ – FERN
FERO – JD
JE - LON
LOO – O
P – RAL
RAM - SX
SY - Z
Aufenthaltsbeendigung
A – J
K - Z
A - Z
Einbürgerung
A - D
E - K
L - Z
Aktenverwaltung
Migration und Integration
Migration und Integration sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Menschen im Kreis Segeberg. Wir hoffen Ihnen und Ihrer Familie mit unserem Angebot das Ankommen und Leben im Kreis Segeberg zu erleichtern.
Integration im Kreis
Nicht nur bei uns, sondern überall auf der Welt verändert sich die Gesellschaft. Im Kreis leben derzeit etwa 278.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Rund 5,3 Prozent von ihnen haben ausländische Wurzeln – Tendenz steigend. Hinzu kommen 9 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund (Zensus 2011).
Integration geht uns alle an. Wir alle, ob selbst eingewandert oder nicht, sind verantwortlich für die Gestaltung unseres Zusammenlebens. Wir als Kreisverwaltung wünschen uns, dass auch Zugewanderte sich bei uns wohl und zuhause fühlen, denn dies ist eine Grundbedingung dafür, sich und seine Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen.
Newsletter-Archiv
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 249 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 48 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 36 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 118 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 285 kB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Das Team des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt im Kreis Segeberg setzt sich für gleiche Zugangs- und Lebenschancen für alle Bürger*innen in allen gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich relevanten Bereichen ein.
Bürger*innen-Service
Momentan gibt es keine Service-Leistungen im ZuFiSH.
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 249 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 866 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 48 kB)
Ansprechpartner*innen
- Xiangan Chen
- Denise Daude-Oster
- Sandra Fait-Böhme
- Julia Grigor
- Frau Heilmann
- Johanna Heitmann
- Gerald Hodapp
- Elmira Kanava
- Thorsten Luckow
- Wiebke Wilken
- Gunda Züllich
-
Info und Service
Unser Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration teilt sich auf in die Fachgebiete Fachaufsicht sowie Asylleistungen und Beratung. Bezeichnend für den Fachdienst sind eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg sowie mit dem Jobcenter Kreis Segeberg.Bürger*innen-Service
alle 6 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 249 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 48 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 36 kB)
Ansprechpartner*innen
Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe
Mit der Förderung der Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe will das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen.
Das Land fördert seit 2019 bis zu 30 Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe in den Kreisen und kreisfreien Städten, die durch abgestimmte kommunale Strukturen Bedingungen für eine gelingende Integration und gleichberechtigte und diskriminierungsfreie gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten schaffen.
Ansprechpartner*innen
Sprache, Integrationskurse und Bildung
Bildung, Ausbildung und Arbeit, Info und Beratung für Entscheidungsträger*innen
Wohnen, Alltag und Gesundheit, Partizipation, Gleichberechtigung und Antidiskriminierung
Interkulturelle Öffnung
Weitere Angebote zum Thema Teilhabe
Beratungsstelle ehrenamtliche Flüchtlingshilfe - Freiwilligenmanagement
Neben der Beratung von Initiativen, Vereinen und Ehrenamtskoordinatoren zu allen Themen rund ums Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe haben die Beratungsstellen unter anderem folgende Aufgaben:
- Fortbildungen und Qualifizierungen zu organisieren,
- Veranstaltungen und Projekte zu initiieren,
- die Vernetzung der Freiwilligen zu unterstützen sowie
- Informationsangebote für die freiwillig Engagierten auf- und auszubauen.
Helferkreise im Kreis Segeberg
In vielen Orten des Kreises haben sich ehrenamtlich Helfende in Teams zusammengeschlossen. Dies fördert nicht nur den regelmäßigen (Wissens-) Austausch, sondern bietet auch die Gelegenheit, sich gegenseitig zu unterstützen. Eine Übersicht über bestehende Helferkreise liegt dem Freiwilligenmanagement der Kreisverwaltung Segeberg vor.
Wenn Sie selbst Hilfe brauchen oder wenn Sie selber helfen wollen, wenden Sie sich bitte an uns!
-
Info und Service
Neben der Beratung von Initiativen, Vereinen und Ehrenamtskoordinatoren zu allen Themen rund ums Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe haben die Beratungsstellen unter anderem folgende Aufgaben:
- Fortbildungen und Qualifizierungen zu organisieren,
- Veranstaltungen und Projekte zu initiieren,
- die Vernetzung der Freiwilligen zu unterstützen sowie
- Informationsangebote für die freiwillig Engagierten auf- und auszubauen.
Helferkreise im Kreis Segeberg
In vielen Orten des Kreises haben sich ehrenamtlich Helfende in Teams zusammengeschlossen. Dies fördert nicht nur den regelmäßigen (Wissens-) Austausch, sondern bietet auch die Gelegenheit, sich gegenseitig zu unterstützen.
Eine Übersicht über bestehende Helferkreise liegt dem Freiwilligenmanagement der Kreisverwaltung Segeberg vor.
Wenn Sie selbst Hilfe brauchen oder wenn Sie selber helfen wollen, wenden Sie sich bitte an uns!
Ansprechpartner*in
"Integreat"-App hilft
Mit Integreat haben Sie alle Informationen in einer App:
In Ihrer Muttersprache stehen Ihnen aktuelle Tipps, Angebote und Kontaktdaten von
- lokalen Behörden,
- Organisationen und
- Initiativen zur Verfügung.
Außerdem können Sie Ausbildungsplätze und Praktika finden.
Ehrenamtler*innen finden ebenfalls wichtige Informationen und Kontakte.
Die App funktioniert auch offline ohne mobiles Internet. Suchen Sie nach Integreat im App-Store Ihrer Wahl.
Praktisch ist auch die Webseite der App, falls Sie die App nicht herunterladen möchten.
Wichtige Informations- und Hilfsangebote
-
Beratungsstelle ehrenamtliche Flüchtlingshilfe - Freiwilligenmanagement
Die Beratungsstellen informieren Initiativen, Vereine und Ehrenamtskoordinatore zu allen Themen rund ums Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe.
Mehr Informationen -
Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Das Team des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt im Kreis Segeberg setzt sich für gleiche Zugangs- und Lebenschancen für alle Bürger*innen in allen gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich relevanten Bereichen ein.
Mehr Informationen -
Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe
Mit der Förderung der Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe will das Innenministerium die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen.
Mehr Informationen
Ein Forum für Ihre Interessen: Machen Sie mit!
Interessante Links
-
Ankommen in Schleswig-Holstein
-
Bundesagentur für Arbeit: Informationen für Geflüchtete und Migrant*innen rund um Studium, Ausbildung und Beruf
-
Hilfetelefon: Gewalt gegen Frauen
-
Refugee Guide
-
Schwanger und viele Fragen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
-
Suchtberatungsstellen des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig-Holstein