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"Bitte fahren Sie morgen sehr umsichtig" – eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember im Land
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass es am 6. Dezember 2023 zu einem teils stark eingeschränkten Winterdienst auf den Landes- und Bundesstraßen sowie auf Kreisstraßen im echten Norden kommen kann. Hintergrund hierfür ist der Streikaufruf der Gewerkschaften in den Straßenmeistereien des Landes Schleswig-Holstein am morgigen Nikolaustag.
Der Landesbetrieb hat mit der Gewerkschaft ver.di eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, mit der gewährleistet wird, dass alle Meistereien besetzt sind und der Winterdienst koordiniert werden kann. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ein regulärer Winterdienst dargestellt werden kann. Der LBV.SH bittet daher die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiterhin um besonders vorsichtige und umsichtige Fahrweise, die den weiterhin winterlichen Witterungsbedingungen angepasst ist.
LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach betont: "Das Streikrecht ist ein hohes Gut in Deutschland. Der LBV.SH hat volles Verständnis für die Streikenden und wird mit allen morgen zur Verfügung stehenden Kräften die Straßen möglichst schnee- und eisfrei halten. Die Straßenmeistereien werden bezirksübergreifend arbeiten und sich aushelfen, um sicherzustellen, dass Gefahrenstellen weitestmöglich entschärft werden. Aber ganz klar: Es wird Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst und im Winterdienst geben".
Gut zu wissen: Der Ausfall der streikenden Mitarbeitenden in den 22 Straßenmeistereien des Landes wird so gut wie möglich mit einer der vorhandenen Fremdfirmen kompensiert. Dies wird jedoch je nach Witterungslage nicht in allen Bereichen in vollem Umfang gelingen. Aufgrund der Witterung ist insbesondere in den Morgenstunden auch Glätte auf den Fahrbahnen nicht auszuschließen. Verkehrsteilnehmende sollten daher in besonderem Maße darauf achten, an die jeweilige Straßensituation angepasst zu fahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Wie ist der reguläre Winterdienst organisiert? Außerhalb von Streikzeiten
Der Straßenwinterdienst des LBV.SH ist so abgestimmt, dass für alle für den überörtlichen Verkehr wichtigen Straßen bei Bedarf die Einsatzrufbereitschaft um 3.00 Uhr beginnt und um 22.00 Uhr endet. Für extreme Witterungsverhältnisse ist sichergestellt, dass die verwaltungsseitig vorgehaltenen Schneefräsen und –schleudern und zusätzlich geeignete Räumfahrzeuge (unter anderem Radlader) von Baufirmen kurzfristig eingesetzt werden können. Für den reibungslosen Ablauf des Straßenwinterdienstes trifft der LBV.SH rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen. Dazu gehören im Wesentlichen:
Die Überprüfung der Räum- und Streufahrzeuge sowie der gesamten Winterdienstgeräte auf Betriebsfähigkeit. Dabei wird besonderer Wert auf die Überprüfung der Dosiereinrichtungen der Streugeräte gelegt.
Die Bevorratung von auftauenden Stoffen in den 28 Streugutlagerstätten mit einer Kapazität von rund 30.000 Tonnen Streusalz (rund 2,6 Millionen Euro). Die Überprüfung der Glättemeldeanlagen. Die rechtzeitige Wartung der Taumittelsprühanlage auf der "Haselholmer Talbrücke" im Zuge der B 76 (Umgehung Schleswig). Die Optimierung der Streu- und Räumpläne sowie der Abschluss oder die Erneuerung von Verträgen für den Einsatz von Unternehmerfahrzeugen.
Die Durchführung des Straßenwinterdienstes wird von 22 Straßenmeistereien (SM) wahrgenommen. Insgesamt stehen der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein im Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst 503 Straßenwärterinnen/Straßenwärter und Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer zur Verfügung.
Für die Durchführung des Winterdienstes stehen außerdem 255 LKW privater Unternehmen unter Vertrag. Die Fahrzeuge der Unternehmerinnen und Unternehmer sind im Einsatzfall mit Anbau- und Aufsatzgeräte des LBV.SH ausgestattet. Sämtliche im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge sind mit Funk ausgerüstet.
Der jährliche Salzverbrauch ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Er liegt in den letzten fünf Jahren im Mittel bei 26.470 Tonnen. Im Zeitraum der letzten 30 Jahre betrug der Salzverbrauch im Minimum 9.940 Tonnen (im vergangenen Winter 2019/2020) und im Maximum 84.000 Tonnen (Winter 2009/2010).
Im LBV.SH wird der Winterdienst auf Basis umfangreichen Fachwissens und des aktuellen Standes der Technik durchgeführt. Dabei wird stets versucht den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes zu finden. Bei der Glättebekämpfung mit Feuchtsalz wird deshalb – insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz - nach dem Grundsatz verfahren: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Trotz aller Bemühungen und Aufwendungen kann der Winterdienst nicht immer und überall gleichzeitig gewährleistet sein. Deshalb sollten die Verkehrsteilnehmenden ihr Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen.
Alle Informationen zum Winterdienst finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/winterdienst.
Kreis Segeberg. Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamtes am Dienstag, 5. Dezember, möchte der Kreis Segeberg gemeinsam mit sechs kreisangehörigen Kommunen jene Menschen in den Mittelpunkt rücken, die sich ehrenamtlich für die Gesellschaft engagieren – ob in einem Verein, in der Politik, der Jugendarbeit oder oder oder. Bei einem Treffen der hauptamtlichen Koordinator*innen aus der Geflüchtetenhilfe entstand letztlich die Idee für eine gemeinsame Banner-Aktion.
In Norderstedt, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Bad Segeberg und im Amt Boostedt-Rickling werden zum 5. Dezember Banner mit der Aufschrift "Der Kreis Segeberg sagt DANKE an das Ehrenamt!" aufgehängt. "Damit möchten wir gemeinsam mit den Städten, Ämtern und Gemeinden allen Ehrenamtlichen, die sich im Kreis Segeberg engagieren, unsere Anerkennung aussprechen, sie wertschätzen und ihren Einsatz sichtbar machen", sagt Julia Grigor von der Kreis-Beratungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe. "Ehrenamt ist wertvoll und nicht selbstverständlich. Es ermöglicht Menschen eine individuelle Teilhabe und trägt zur gesellschaftlichen Integration bei."
Neben der Banner-Aktion plant Julia Grigor für den 5. Dezember ein Dankeschön-Essen für Ehrenamtliche aus ihrem Aufgabenbereich: der Geflüchtetenhilfe. Bis zu 100 Menschen lädt der Kreis Segeberg für diesen Tag von 18 bis etwa 20 Uhr in die Räumlichkeiten des De Ole Schüün nach Hüttblek ein. Dort gibt es neben Leckereien auch Informationen zu den Themen Ehrenamt, Supervisionen und Fortbildungen. Gefördert wird das Essen vom schleswig-holsteinischen Sozialministerium.
Eine Anmeldung per E-Mail ist erforderlich bis Freitag, 24. November. Hier können sich Menschen, die sich ehrenamtlich in der Geflüchtetenhilfe engagieren, auch dann melden, wenn sie von Julia Grigor regelmäßig aktuelle Informationen und Fortbildungsmöglichkeiten erhalten möchten.
Kreis Segeberg. Zwei Bereiche der Kreisverwaltung bleiben am Mittwoch, 27. September, aufgrund interner Veranstaltungen geschlossen: Die Ausländerbehörde sowie die Abteilung "Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten", also die Verkehrsbußgeldstelle. Ab dem 28. September sind die Mitarbeiter*innen wieder wie gewohnt erreichbar.
Der ZuFiSH ist ein Informationsportal rund um Dienstleistungen, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger anbietet.
Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.
Die Ausländerbehörde ist an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland beteiligt. Dazu gehören die Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls die Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.
Zum Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten gehören
Die Ausländerbehörde ist beteiligt an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, der Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls der Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.
Für die persönliche Vorsprache ist es erforderlich, zuvor einen Vorsprachetermin mit den jeweiligen Sachbearbeiter*innen zu vereinbaren.Die Ausländerbehörde ist weiterhin beteiligt an der Regelung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Asylverfahrens sowie des Verbleibs oder der Ausreise von Asylsuchenden an Abschluss des Asylverfahrens.
Die Einbürgerungsbehörde ist zuständig für die Einbürgerung von interessierten ausländischen Staatsangehörigen. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht geklärt werden.
Die Standesamtsaufsicht ist die Aussichtsbehörde über die örtlichen Standesämter. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Personenstandsrecht geklärt werden.
Der Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Mittwochs ist der Fachdienst für den Publikumsverkehr geschlossen.
Aufgrund der aktuellen Situation und als Vorsichtsmaßnahme finden keine offenen Sprechzeiten statt!
Alle Verlängerungen von Ausweisen aus dem Asylbereich (Duldungen und Gestattungen) erfolgen zur Zeit nur schriftlich.
Der Fachdienst bemüht sich die verlängerten Ausweise schnellstmöglich zurückzusenden.
Alle anfallenden Anträge werden schriftlich bearbeitet. Neue Anträge werden fristwahrend per Post entgegengenommen. In manchen Fällen können vorläufige Bescheinigungen ausgestellt werden.
Die Fälle, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, sollen durch eine sukzessive Wiederaufnahme von Publikumsterminen erledigt werden. Da dies unter sicheren Umständen für Publikum und Mitarbeitende erfolgen muss, müssen wir vorerst die Zahl der Termine stark begrenzen.
Wir bitten um Verständnis und Geduld bis der reguläre Kundenbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
Aufgrund der rechtlichen Gesamtlage und der Einschränkung der Reisefreiheit entstehen in der Regel keine Nachteile.
Im Fall eines persönlichen Termins bitten wir eine Schutzmaske mitzubringen zu tragen.
Nach Möglichkeit sollten anfallende Gebühren mit der Girokarte (EC Cash) gezahlt werden.
Informationen für britische Staatsbürger*innen und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen finden Sie unter folgenden Links:
Unser Fachdienst "Ausländer- und Asylangelegenheiten" steuert den Zuzug von Ausländer*innen nach Deutschland. Der Fachdienst regelt
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Migration und Integration sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Menschen im Kreis Segeberg. Wir hoffen Ihnen und Ihrer Familie mit unserem Angebot das Ankommen und Leben im Kreis Segeberg zu erleichtern.
Nicht nur bei uns, sondern überall auf der Welt verändert sich die Gesellschaft. Im Kreis leben derzeit etwa 278.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Rund 5,3 Prozent von ihnen haben ausländische Wurzeln – Tendenz steigend. Hinzu kommen 9 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund (Zensus 2011).
Integration geht uns alle an. Wir alle, ob selbst eingewandert oder nicht, sind verantwortlich für die Gestaltung unseres Zusammenlebens. Wir als Kreisverwaltung wünschen uns, dass auch Zugewanderte sich bei uns wohl und zuhause fühlen, denn dies ist eine Grundbedingung dafür, sich und seine Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen.
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In Ihrer Muttersprache stehen Ihnen aktuelle Tipps, Angebote und Kontaktdaten von
Außerdem können Sie Ausbildungsplätze und Praktika finden.
Ehrenamtler*innen finden ebenfalls wichtige Informationen und Kontakte.
Die App funktioniert auch offline ohne mobiles Internet. Suchen Sie nach Integreat im App-Store Ihrer Wahl.
Praktisch ist auch die Webseite der App, falls Sie die App nicht herunterladen möchten.
Ankommen in Schleswig-Holstein
Bundesagentur für Arbeit: Informationen für Geflüchtete und Migrant*innen rund um Studium, Ausbildung und Beruf
Hilfetelefon: Gewalt gegen Frauen
Refugee Guide
Schwanger und viele Fragen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Suchtberatungsstellen des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig-Holstein