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21.12.2021: 48 Neuinfektionen


Kreis Segeberg. Kreisweit hat es seit gestern Nachmittag insgesamt 48 per PCR-Test nachgewiesene Corona-Neuinfektionen gegeben (Stand 21.12.2021, 14 Uhr). 2 Personen davon sind Kontaktpersonen.

Die Gesamtzahl aller bisher nachgewiesenen Infizierten im Kreis beträgt jetzt 11.319. Wieder als genesen gelten 10.329 Menschen. Aktuell sind 800 Personen mit Corona infiziert.

In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 823 Personen, wieder aus dieser entlassen sind 22.207.

21 Personen werden in einer Klinik versorgt, eine davon intensivmedizinisch.

Die Gesamtzahl der statistisch erfassten Verstorbenen an oder mit COVID-19 beträgt 190.

Omikron-Verdachtsfälle und Hintergründe

1) Es gibt zurzeit Omikron-Verdachtsfälle in mehreren Schulen und Kitas in Norderstedt, Kaltenkirchen und Ellerau (s. Mitteilung vom 20.12.2021). Die Anzahl der Omikron-Verdachtsfälle steigt im gesamten Kreisgebiet mittlerweile täglich an. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend länger anhalten wird. Derzeit befindet sich die Anzahl der Verdachtsfälle im Kreis im niedrigen zweistelligen Bereich. Genauere Angaben können wir aufgrund des aktuell hohen Arbeitsaufkommens nicht machen.

2) Ein Verdachtsfall liegt dann vor, wenn eine Person positiv getestet wird (z.B. Testungen an Schulen oder aufgrund von Symptomen) UND im Anschluss ein labordiagnostischer Verdacht auf die Omikron-Variante besteht. Es ist dann zwar wahrscheinlich, dass es sich um diese Variante handelt. Die Bestätigung erfolgt jedoch erst durch eine Gesamtgenomsequenzierung in einem spezialisierten Labor. Die Rückmeldung dauert rund 14 Tage. Erst nach dem endgültigen Befund sprechen wir von einem bestätigten Omikron-Fall.

3) Es müssen bei Omikron-Verdachtsfällen alle Kontaktpersonen in eine vierzehntägige Quarantäne (ab letztem Kontakt zum Verdachtsfall) - unabhängig vom Impftstatus. Rechtsgrundlage für diese Verfügung bildet § 28 Abs. 1 i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 2 IfSG i.V.m § 106 Abs. 2 LVwG-S.-H. Nach diesen Vorschriften kann die zuständige Behörde anordnen, dass sonstige Kranke sowie Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden.

Erweitert wurde der Kreis der Betroffenen nach § 28 Abs. 1 IfSG aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg über die Anordnung zur Absonderung wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-Cov-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit vom 30.11.2021 für enge Kontaktpersonen.

Die Ausnahme, die u.a. in Ziffer 1 c., 2. Hs. der Verfügung vorgesehen ist, findet insofern keine Anwendung, da die Pflicht zur Absonderung wegen der Einstufung als enge Kontaktperson zu einer der Infektion mit einer Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 verdächtigen Person erfolgt.

Am 12. Tag der Quarantäne erfolgt ein Entisolationstest. Wenn dieser negativ ausfällt, wird die Quarantäne am 14. Tag durch das Gesundheitsamt aufgehoben.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des RKI.


Weitere Informationen

Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

21.12.2021