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10.01.2021: Kreis verlängert Allgemeinverfügungen

In ganz Schleswig-Holstein gilt ab Montag, 11. Januar, eine neue Corona-Landesverordnung.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird entsprechend verlängert. Das bedeutet, dass an bestimmten Orten und in festgelegten Bereichen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Dazu gehören Bahnhöfe einschließlich der zugehörigen Freiflächen, Bahnhaltepunkte sowie sonstige Haltestellen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs während der Betriebszeiten. Darüber hinaus muss die Bedeckung weiterhin auch im Innenstadtbereich von Bad Bramstedt, in der Fußgängerzone in Bad Segeberg (mit innenliegender Fläche des Wochenmarktes) sowie auf dem Holstenplatz in Kaltenkirchen jeweils montags bis sonnabends von 6 bis 18 Uhr getragen werden.

Die genauen Abschnitte sind in der Anlage zur Allgemeinverfügung auf Karten dargestellt.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 11. Januar, bis zunächst einschließlich Sonntag, 31. Januar.

Darüber hinaus bleibt die Regelung des Landes bestehen, dass Kreise, in denen ein Inzidenzwert von 70 überschritten ist, zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus in einer Allgemeinverfügung regeln müssen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Fälle im Kreis Segeberg liegt laut Robert-Koch-Institut mit einer aktuellen Inzidenz von 110,0 je 100.000 Einwohner*innen (Stand 10.01., 0.00 Uhr) deutlich über dem Schwellenwert von 70. Im Kreisgebiet gilt deshalb ergänzend zu den Landesregelungen weiterhin, dass Erwachsene in Angeboten der Kindertagesbetreuung – auch in der Notbetreuung – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen. Ausnahmen sind zum Beispiel bei gezielter Sprachförderung oder beim Streitschlichten und Trösten möglich.

Die inzidenzbedingte Regelung ist zunächst bis zum 15. März gültig und wird aufgehoben, wenn der Schwellenwert von über 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinverfügungen des Kreises.

Darüber hinaus gilt auch weiterhin, dass positiv getestete Personen und Menschen, die mit diesen engen Kontakt hatten, verpflichtet sind, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben und sich unverzüglich beim Infektionsschutz des Kreises Segeberg zu melden.

"Trotz der bereits gültigen Maßnahmen sehen wir noch immer keine Entspannung, denn die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus bewegt sich leider weiterhin auf einem hohen Niveau. Deshalb ist es erforderlich, die im Dezember beschlossenen Regelungen im Grundsatz fortzuschreiben. Wir alle müssen unsere Kontakte nochmals reduzieren und mithelfen, die Ansteckungen in den kommenden drei Wochen massiv nach unten zu drücken", so Landrat Jan Peter Schröder.

Weitere Informationen

Coronavirus-Seite des Kreises Segeberg

Coronavirusfälle und gültige Inzidenz auf der Seite des Robert Koch-Instituts

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

10.01.2021