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18.07.2023: Vorschlaglisten zur Wahl der Jugendschöff*innen


Der Kreis Segeberg, Fachbereich Jugend und Bildung, hat gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in geltender Fassung Vorschlaglisten zur Wahl der Jugendschöff*innen bei den zuständigen Amtsgerichten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 erstellt.

Der Jugendhilfeausschuss wird über die Vorschläge in seiner Sitzung am 25.07.2023 beschließen. Die Vorschlaglisten sind danach eine Woche lang zur Einsicht öffentlich aufzulegen.

Die Einsichtnahme ist in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023 im Foyer der Kreisverwaltung Segeberg, Rosenstraße 28a, 23795 Bad Segeberg möglich.

Die Öffnungszeiten gestalten sich wie folgt:

Montag bis Donnerstag: 08.30 – 16.00 Uhr

Freitag 08.30 – 13.00 Uhr.

Gegen die Vorschlaglisten kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, Einspruch beim Kreisjugendamt Segeberg erhoben werden.