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21.02.2023: Neue Test- und Maskenregeln in medizinischen Einrichtungen


Ab dem 1. März 2023 endet die allgemeine Masken- und Testpflicht für Beschäftige und Bewohner*innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen gilt auch über den 1. März 2023 hinaus eine Maskenpflicht. Beachten Sie aber bitte weiterhin die individuellen Hygienekonzepte der Einrichtungen und Praxen.

Weitere Informationen

Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden (Archiv)

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

21.02.2023