Inhalt

20.02.2023: Neues Verpackungsgesetz fordert mehr Mehrweg


Es gibt ein neues Verpackungsgesetz. Ziel ist es, die Umwelt und das Klima zu schonen. Das ist möglich, wenn weniger Einwegverpackungen verbraucht werden.

Ab Januar 2023 sind alle Betriebe daher verpflichtet, für ihre Speisen und Getränke neben der Einwegverpackung auch eine Mehrwegalternative anzubieten. Dabei darf die Mehrwegalternative nicht teurer sein als die Einwegvariante.

Die zuständige Überwachungsbehörde ist die untere Abfallentsorgungsbehörde des Kreises Segeberg. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.


  • Datum: 22.02.2023

    Mehrwegverpackungen: Was ist seit dem 01.01.2023 zu beachten? (Merkblatt)

20.02.2023