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02.02.2022: Neue Allgemeinverfügung zum Thema Absonderung


Kreis Segeberg. Das Land hat den Erlass über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) angepasst. Der Kreis hat die Änderungen am heutigen Mittwoch in Form einer Allgemeinverfügung umgesetzt. Sie gilt ab dem morgigen Donnerstag, 3. Februar.

Wesentliche Änderungen sind neben einer veränderten Quarantäneregelung im Kitabereich die folgenden Punkte:

  • Personen mit einem positiven Selbsttest oder einem durch geschultes Personal durchgeführten zertifizierten positiven Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation müssen diesen Test durch eine (weitere) professionelle Testung bestätigen lassen. Wie zuvor schon, sind sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben. Die Ansprüche nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes bleiben davon unberührt.
  • Ab sofort unterliegen nur noch Haushaltsangehörige infizierter Personen als enge Kontaktpersonen der per Allgemeinverfügung automatisch geltenden Absonderungsverpflichtung. Der Infektionsschutz kann im Einzelfall und nach Risikoabwägung weitere enge Kontaktpersonen durch Anordnung zur Absonderung verpflichten. Von dieser Regelung ausgenommen bleibt der bereits bekannte Personenkreis (Geboosterte sowie Genesene und Geimpfte unter bestimmten Voraussetzungen).

Die ausführlichen Regelungen finden Sie unter "Bekanntmachungen" auf der Internetseite des Kreises.


Weitere Informationen

Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

02.02.2022