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Alexa hört ab?

Liebe Mitarbeiter*innen,

viele von Ihnen haben bereits Alexa oder einen vergleichbaren Sprachassistenten im Einsatz oder spielen mit dem Gedanken, sich einen solchen anzuschaffen.

Durchaus haben solche Geräte ihren Reiz, erfüllen sie doch den Wunsch vieler Menschen, sich auf einfachste Weise einer ansonsten oft als umständlich empfundenen Technik zu bedienen. Und wer gerne mit seinen Elektrogeräten spricht, kann Alexa auch als besseren Klatschalter das Licht schalten lassen. Oder Musik abspielen und einfach Auskünfte einholen.

All das funktioniert bei den einfach gebauten und preiswert vertriebenen Geräten nur, weil die eigentliche rechenintensive Spracherkennung auf Server in der Cloud ausgelagert wurde. Dazu ist es notwendig, die Alexa-Sprachbefehle an diese als Audioaufzeichnung zu übersenden. Laut Hersteller soll dies lediglich für den auf das Kennwort „Alexa“ folgenden Satz geschehen und durch Alexa optisch signalisiert werden. Jedoch steht es dem Hersteller frei, diese Funktionalität jederzeit, auch nur zeitweilig bzw. fallweise bei einzelnen Geräten und Anwendern, zu ändern. Amazon als Betreiber unterliegt diesbezüglich keiner effektiv wirksamen Kontrolle und ist daher frei in seinem Handeln.

Selbst wenn Amazon dies einhält, sind bereits umfangreiche Einsichten in intime Details des Privatlebens der Anwender möglich. Sehr anschaulich macht dies ein Artikel in der Zeitschrift ct, die dies anlässlich einer Datenschutzpanne einmal aufgezeigt hat. Hierbei wurden einem Amazon-Kunden versehentlich die Daten eines anderen Kunden im Rahmen einer Selbstauskunft nach DSGVO übermittelt. Der Fall offenbart auch Sicherheitslücken beim Anbieter und stellt mangels Aufsicht und Überprüfungsmöglichkeiten vermutlich nur die winzige Spitze eines sehr großen Eisberges dar. Zudem haben Forscher gezeigt, wie leicht sich die Sicherheitsmechanismen aushebeln lassen, so dass sogar Dritte die Nutzer durchgehend abhören können.

Aus diesen Gründen ist folgerichtig der Betrieb dieser Sprachassistenzsysteme bei flexibler Arbeit per Dienstvereinbarung untersagt worden.

Artikel zu diesem Thema:
"Alexa, wer hat meine Daten", ct Nr. 1/2019 S. 16ff:
Alexa wer hat meine Daten ct 2019 1 S16ff

"Alexa, behalt das für Dich!", Segebeger Zeitung 12.04.2019 u. weitere Artikel zum Abhören der privaten Sprachaufnahmen v. Alexa durch Mitarbeiter
Alexa behalt das fuer Dich SZ 2019 04 12

Artikel zum Vorschlag, die Daten v. Alexa und anderen Smart-Home-Geräten für Sicherheitsbehörden zu nutzen; Segebeger Zeitung 06.06.2019:
Neuer Lauschangriff Datennutzung f Sicherheitsbehörden SZ 2019 06 06


Forscher legen dar, wie man mittels Alexa deren Benutzer abhören kann; Segebeger Zeitung 22.10.2019:
Forscher hören über Sprachassistenten mit SZ 2019 10 22


"Erfahrungsbericht" in der Kolumne "Alles klar?!": "Alleswisserin ist eingezogen" und mein Leserbrief dazu;Segebeger Zeitung 18.10.2019 und 23.10.2019:
Alleswisserin ist eingezogen Alles klar SZ 2019 10 18 inkl Leserbrief

Beispielhafter Warnhinweis in Unternehmen vor "Alexa" bei Home-Office:
Alexa u Homeoffice Warnung 2020 04


Über Rückmeldungen sowie Anregungen für weitere Themen würde ich mich sehr freuen.

Autor: Olaf Kuhlbrodt, 01.02.2022 
Quelle: Kreis Segeberg