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Gutachterausschuss

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18.02.2026: Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen - Neue Telefonzeiten

Kreis Segeberg. Die Bauaufsicht des Kreises passt ihre telefonische Erreichbarkeit an. Ziel ist es, Bauanträge künftig schneller und verlässlicher bearbeiten zu können – und damit Wartezeiten für Bürger*innen zu verkürzen.

Warum diese Änderung notwendig ist

In der Bauaufsicht ist das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Gleichzeitig befinden sich mehrere neue Mitarbeiter*innen in der Einarbeitung. Telefonische Unterbrechungen führen dazu, dass komplexe Vorgänge – wie die Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen – immer wieder unterbrochen werden. Das kostet Zeit und verlängert Bearbeitungszeiten.

Was sich konkret ändert

Die telefonische Erreichbarkeit der Bauaufsicht wird daher einheitlich wie folgt geregelt: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Während dieser Zeiten werden eingehende Anrufe persönlich entgegengenommen und Rückrufbitten zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet, der über die Telefonzeiten informiert.

Was ausdrücklich gleich bleibt

Persönliche Termine und Kund*innenverkehr sind weiterhin möglich und nicht eingeschränkt. Termine können individuell mit den Sachbearbeitern vereinbart werden – auch für außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung. Die Telefonnummern der Mitarbeiter*innen bleiben unverändert und sind nach Gebieten aufgeteilt, nur mit dem Unterschied, dass nun außerhalb der Telefonzeiten der Anrufbeantworter geschaltet wird.

07.01.2026: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

  • Datum: 07.01.2026

    Umweltverträglichkeitsprüfung: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis der Heinrich Brandt Stahlbeton und Tiefbau GmbH & Co. KG (veröffentlicht am 07.01.2026)

    Die Heinrich Brandt Stahlbeton und Tiefbau GmbH & Co. KG, Rolandskoppel 18/20 in 24784 Westerrönfeld beantragt im Auftrag der LEG Entwicklung GmbH, Kronshagen, bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung. Diese wird benötigt, um Leitungen und Schächte im Erschließungsgebiet B-Plan 67 in Bad Bramstedt verlegen zu können.

08.07.2025: Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren der Stadt Bad Bramstedt

  • Datum: 08.07.2025

    Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren der Stadt Bad Bramstedt (Inbetriebnahme eines zweiten Fermenters, veröffentlicht am 08.07.2025)

    In der Bekanntmachung geht es um ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren der Stadt Bad Bramstedt für die Revision und Inbetriebnahme des zweiten Fermenters auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Bad Bramstedt.

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Überblick

Der Gutachterausschuss erstellt transparente und nachvollziehbare Abbildungen der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Kreisgebiet.

Er erfasst für den Grundstücksmarkt die erforderlichen Daten und erstellt Wertgutachten und Entwicklungsprognosen. Er bearbeitet zügig Ihre Anfragen rund um die Grundstückswertermittlung.

  • Datum: 06.06.2025

    Gutachterausschuss (Gebührensatzung, veröffentlicht am 06.06.2025)

    Auf der letzten Seite finden Sie die Gebührentabelle.


Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
  • Grundstücksbewertung
  • Grundstücksmarktbericht
  • Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Gutachterausschuss für Grundstücksbewertung im Kreis Segeberg
  • Liegenschaftszinssätze
  • Marktanpassungsfaktoren
  • Sachwertfaktoren
  • Stellungnahmen zu Anfragen der Grundstücksbewertung
  • Verkehrswertgutachten

Die komplette Bodenrichtwertübersicht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Außenstelle der Kreisverwaltung Segeberg, Rosenstraße 28a in Bad Segeberg, während der Dienstzeiten oder weiter unten eingesehen werden.

Telefonische Auskünfte gibt es unter +49 4551-951 9526 und +49 4551-951 9582. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte oder die Abgabe von Bodenrichtwertübersichten sind gebührenpflichtig.