18.11.2025: Einfache Antragsstellung mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.
Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.
Sicher und komfortabel – das Servicekonto
Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:
- Servicekonto (Basisangebot):
Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.
- Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):
Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.
Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle
Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."
Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.
Alles rund ums Servicekonto gibt's hier
28.04.2025: Bikesharing in der Metropolregion Hamburg
Mobilität und Tourismus gemeinsam gedacht
Mit dem Leitprojekt "Bikesharing als Teil der vernetzten Mobilität in der Metropolregion Hamburg" setzt die Metropolregion einen ersten Baustein ihres Tourismus- und Freizeitentwicklungskonzeptes um: Die Förderung einer verzahnten Entwicklung von nachhaltiger Mobilität und Tourismus. Das Projekt zielt darauf ab, die Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von regionalen Bikesharing-Angeboten zu unterstützen. Mehr als 30 Kommunen und Organisationen wollen sich beteiligen.
Lücken werden geschlossen und Angebote verbessert
Bikesharing-Angebote richten sich gleichermaßen an Einheimische, Pendlerinnen und Gäste. Sie bieten eine flexible Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr – insbesondere für die sogenannte "letzte Meile" – und schließen Lücken in bestehenden Mobilitätsangeboten. Anders als klassische Fahrradverleihe ist beim Bikesharing die Buchung digital, auch für kurze Zeiten möglich und der Ausleih- und Rückgabeort können durchaus verschieden sein.
Mit dem jetzt beschlossenen Leitprojekt schafft die Metropolregion Hamburg eine Grundlage, um Fahrradverleihsysteme regional zu vernetzen und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, bestehende und zukünftige Bikesharing-Angebote besser miteinander zu verknüpfen und ihre Einführung auf kommunaler sowie regionaler Ebene zu erleichtern. Dies soll die Mobilität von Einheimischen und Gästen verbessern und zur Lebensqualität sowie CO₂-Reduktion in der Region beitragen. Bikesharing ist so ein Baustein einer klimafreundlichen und multimodalen Mobilitätsstrategie.
Kreis Segeberg übernimmt Federführung
Es wird erstmals ein strukturierter Rahmen geschaffen, der Grundlagen für Planung, Ausschreibung und Betrieb kommunaler Bikesharing-Systeme bereitstellt. Dabei stehen der Wissensaustausch, die Entwicklung gemeinsamer Standards sowie die Erstellung praxisnaher Werkzeuge zur Umsetzung im Fokus.
Das Projekt stützt sich auf eine breite Allianz engagierter Kommunen und weiterer Organisationen, die gemeinsam Grundlagen für den Aufbau eines vernetzten Gesamtangebots schaffen wollen. Für andere Kommunen sollen die Ergebnisse als Entscheidungshilfe dienen, ob und wie ein Bikesharing-System lokal eingeführt werden kann. Bereits 33 Kommunen und Einrichtungen haben ihre Mitwirkung zugesichert. Der Kreis Segeberg übernimmt die Federführung des Projekts. Von dem Gesamtbudget in Höhe von 200.000 Euro übernimmt die Metropolregion Hamburg 80 Prozent der Projektkosten.
Zur Metropolregion Hamburg
|
Bisher beteiligte Kommunen und Organisationen:
|
|
Hamburg
|
Freie und Hansestadt Hamburg
|
|
|
Hamburger Verkehrsverbund (HVV)
|
|
Niedersachsen
|
Landkreis Cuxhaven
|
|
|
Landkreis Harburg
|
|
|
Landkreis Stade
|
|
|
Landkreis Uelzen
|
|
|
Hansestadt Buxtehude
|
|
|
Hansestadt Lüneburg
|
|
|
Hansestadt Uelzen
|
|
|
Stadt Buchholz
|
|
|
Gemeinde Seevetal
|
|
|
Samtgemeinde Horneburg
|
|
|
Samtgemeinde Nordkehdingen
|
|
|
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
|
|
|
Tourismusverband Landkreis Stade
|
|
|
Urlaubsregion Ebstorf e.V. Lüneburger Heide
|
|
Schleswig-Holstein
|
Kreis Dithmarschen
|
|
|
Kreis Herzogtum Lauenburg
|
|
|
Kreis Ostholstein
|
|
|
Kreis Pinneberg
|
|
|
Kreis Segeberg
|
|
|
Kreis Steinburg
|
|
|
Kreis Stormarn
|
|
|
Hansestadt Lübeck
|
|
|
Stadt Geesthacht
|
|
|
Stadt Neumünster
|
|
|
Mittelzentrum Reinbek, Glinde, Wentorf bei Hamburg
|
|
|
IHK Lübeck
|
|
|
Herzogtum Lauenburg Marketing und Service GmbH
|
|
|
Holstein Tourismus e.V.
|
|
|
Lübeck Travemünde Marketing
|
|
|
Ostsee-Holstein-Tourismus e.V.
|
|
|
Tourismusmanagement Stormarn
|
24.06.2024: Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern
KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland sowie der bevorstehenden sommerlichen Reisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Landwirtinnen und Landwirte, die Jägerschaft sowie Reisende dazu auf, weiterhin besonders wachsam zu sein und auf eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.
"Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel", sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalterinnen und -halter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.
Auch die Jägerschaft sei nach wie vor aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten weiter zu minimieren. "Unsere Jägerinnen und Jäger leisten schon seit Jahren durch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag bei der ASP-Prävention", so Benett-Sturies. Aber auch jeder einzelne können seinen Beitrag zur Vorbeugung des Seuchengeschehens leisten: "Bitte werfen Sie nicht einfach Speisereste in die Natur, sondern entsorgen Sie diese nur in verschlossenen Müllbehältern", so die Staatssekretärin.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.
Hinweise für Reisende:
Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren oder Schinken) von Wild- und Hausschweinen, Wildbret oder Jagdtrophäen von Wildschweinen aus von ASP betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht werden. Ebenso sollten aus Vorsichtsgründen entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Auch aus allen Ländern außerhalb der EU, also vielen Urlaubsländern, ist die Einfuhr unter anderem von Fleisch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen im privaten Reisegepäck grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu vermeiden. Insbesondere stellen in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinfleisch enthalten, ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.
Auf der Seite des Landes finden Sie weitere Hinweise für Jägerinnen und Jäger und für Schweine haltende Betriebe.
Mehr Informationen