Raumordnung / Regionalplanung
Die Raumordnung ist ein übergeordnetes formales Planungsinstrument, das verbindliche Vorgaben für die räumliche Entwicklung im Land und seinen Teilregionen formuliert. Die Raumordnung ist hierarchisch zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern organisiert. Sie findet ihren Ausdruck in Raumordnungsplänen und -gesetzen.
Informationen zur Raumordnung auf Bundesebene:
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Raumordnungsverordnung
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit weiterführenden grundsätzlichen Informationen
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung mit weiterführenden grundsätzlichen Informationen
- Akademie für Raumforschung und Landesplanung mit weiterführenden grundsätzlichen Informationen
Informationen zur Raumordnung in Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein sind die Leitvorstellungen und Ziele der Raumordnung im Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) für das ganze Land festgelegt und werden in den fünf Planungsregionen durch Regionalpläne umgesetzt. Die Regionalpläne werden von der Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit den Kreisen erstellt. Der Kreis Segeberg liegt gemeinsam mit den Nachbarkreisen Pinneberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg im Planungsraum I, für den der Regionalplan I aus dem Jahr 1998 gilt.
Weitere Informationen:
- Landesplanungsgesetz
- Verordnung zum zentralörtlichen System
- Landesplanungsbehörde mit weiterführenden Informationen z.B. zu Landesentwicklungsplan 2010 / Regionalplänen I - V / Zentralörtliches System mit Raumordnungsbericht und Verordnung / Einzelthemen
Mit der Neufassung des Landesplanungsgesetzes im Januar 2014 wurden die 5 Planungsräume zu drei größeren Planungsräumen zusammengefasst. Der Kreis Segeberg ist -zusammen mit den anderen Kreisen der Metropolregion Hamburg und der Hansestadt Lübeck- künftig dem Planungsraum III zugeordnet. Für diese neuen Planungsräume sollen bis 2018 die Regionalpläne neu aufgestellt werden.
Informationen zur Neuaufstellung der Regionalpläne finden Sie hier. Ergänzend hierzu soll bis 2016 die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans erfolgen. Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.
Ansprechpartner sind:
Jaguarring 16
23795 Bad Segeberg
23795 Bad Segeberg
Telefon:
+49 4551-951 9518
Fax: +49 4551-951 99817
Raum: 010
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