Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung werden die in den Gemeinden erforderlichen Maßnahmen der räumlichen Planung und Entwicklung vor Ort konkret umgesetzt. Hier haben die Kommunen die „Planungshoheit“.
Es gibt zwei aufeinander aufbauende Arten von Bauleitplänen, den
Es gibt zwei aufeinander aufbauende Arten von Bauleitplänen, den
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Flächennutzungsplan, der für das gesamte Gemeindegebiet die Bodennutzung in ihren Grundzügen regelt und die
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Bebauungspläne, die als verbindlich Satzung für Teilgebiete die bauliche und sonstige Nutzung regeln.
Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt in einem gesetzlich geregelten formalen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
In den Städten und Gemeinden des Kreises Segeberg gibt es über 2.000 wirksame Bauleitpläne.
Informatioen hierüber finden sie in vielen Kommunen auf deren Internetseiten oder in der Kreisverwaltung bei den folgenden Ansprechpersonen:
Jaguarring 16
23795 Bad Segeberg
23795 Bad Segeberg
Telefon:
+49 4551-951 9518
Fax: +49 4551-951 9817
Raum: 010
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Fax: +49 4551-951 9817
Raum: 010
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Jaguarring 16
23795 Bad Segeberg
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Telefon:
+49 4551-951 9512
Fax: +49 4551-951 9817
Raum: 013
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Raum: 013
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Jaguarring 16
23795 Bad Segeberg
23795 Bad Segeberg
Telefon:
+49 4551-951 9517
Fax: +49 4551-951 9817
Raum: 012
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