Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege
Jeder Pflegebedürftige hat neben dem Pflegegeld / den Pflegesachleistungen Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen im Wert von maximal 125 € monatlich.
Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und dient der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der / des Pflegebedürftigen bei der Alltagsgestaltung.
Der Betrag kann eingesetzt werden für:
- Leistungen der Tagespflege und Kurzzeitpflege
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste
- Leistungen von anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten (z.B. für Demenzkranke)
Gegen Vorlage entsprechender Belege erhalten die Pflegebedürftigen von ihrer Pflegekasse die Kostenerstattung bis zu einem Höchstbetrag von 125 €.