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Staatsangehörigkeitsausweis

Nr. 99099008037000

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Leistungsbeschreibung

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird - verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Negativbescheinigung nachgewiesen. Diese werden im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt.

  • Datum: 06.09.2023 Ansprechpartner*innen der Ausländerbehörde

Leitung Anmeldung und Leitungstresen Asyl-Bereich

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A - BAK

BAL - H

I - NO 

NP - SAK

SAL - Z

Allgemeiner Bereich / EU-Angelegenheiten

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Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht

Fachgebietsleitung

A – ALSD

ALSE - BOT

BOU - BUS

BUT - FI

FJ - H

I – KRP

KRQ - NAH

NAI - ROS

ROT - TAQ

TAR – Z

Besondere Aufgaben Bescheide / Rechtsverfahren / Ausreisemanagement

A – J

K - Z

A - Z

Einbürgerung

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A - AL

AM - F

G - M

N - Z

Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen Anschriftenänderung

Aktenverwaltung

Rechtsgrundlage

§ 30 Abs. 1 Satz 1  i. V. m. § 30 Abs. 3 S. 1 (StAG)