Inhalt

Eingliederungshilfe für Minderjährige

  • Hamburger Straße 30
    (Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße)
    23795 Bad Segeberg

    Nachricht schreibenKarte anzeigenVisitenkarte exportieren

  • Info und Service

    Unser Fachdienst 51.20 gewährt jährlich Leistungen für bis zu 1.500 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich im Rahmen von Frühfördermaßnahmen oder Betreuung in einer Kindertagesstätte sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler*innen an Grund- und weiterführenden Schulen und an den drei kreiseigenen Förderzentren für geistige Entwicklung.


    Online-Service


    Bürger*innen-Service

    alle 4 Dienstleistungen anzeigen


    Dokumente und Formulare

    Sprechzeiten und Bereitschaftsdienst

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.

    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.

    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Sprechzeiten der Ausländerbehörde

    Verfahrenslotsin

    Die Verfahrenslotsin bietet ein Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung bis zum 27. Geburtstag. Das Angebot richtet sich bei Minderjährigen auch an deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte.

    Die Beratung kann Folgendes beinhalten:

    • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe,
    • herausfinden, welche Ansprüche auf Teilhabeleistungen bestehen,
    • herausfinden, wer zuständig ist und
    • Informationen über weitere Hilfemöglichkeiten oder Beratungsangebote.

    E-Mail schreiben



    Zuständig für 6 Dienstleistungen