Wunschkennzeichen
Sie haben die Möglichkeit, bei uns ein Kennzeichen online zu reservieren.
Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens fällt eine Gebühr in Höhe von 12,80 EUR an, die erst bei der Zulassung des Fahrzeuges - nicht vorher - zu zahlen ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht nicht. Bitte lassen Sie sich die Kennzeichen erst nach Beantragung der Zulassung beziehungsweise Umschreibung anfertigen.
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens erfolgt über das Bürger-Service-Portal des Landes Baden-Württemberg, dem sich der Kreis Segeberg für die Umsetzung von Onlinediensten angeschlossen hat. Für die Reservierung werden Sie auf die Internetseite des Bürger-Service-Portals weitergeleitet.
Wichtige Hinweise zu Gebühren, Größe und mehr...
Dauer der Reservierung
Das Kennzeichen bleibt 28 Tage für Sie reserviert. Die Reservierung erlischt automatisch nach Ablauf dieser Frist. Sie haben die Möglichkeit, die Dauer der Reservierung telefonisch bei der Zulassungsbehörde bis auf 6 Monate zu verlängern.
Gebühren
Die Gebühr für die Reservierung beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zuteilung des Kennzeichens zu entrichten. Sie setzt sich zusammen aus 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Vorwegreservierung) und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Größe der Kennzeichen
Beachten Sie bitte, dass die Größe des Kennzeichens von der Anzahl der Buchstaben und Zahlen abhängig ist. Für PKW, LKW und Anhänger stehen 5- bis 8-stellige Buchstaben-/ Zahlenkombinationen zur Verfügung. Für Krafträder stehen 5- bis 7-stellige Buchstaben-/Zahlenkombinationen zur Verfügung.
Kraftradkennzeichen können für Krafträder und Leichtkrafträder ausgegeben werden.
- PDF-Datei: (PDF, 214 kB)
Saison-, Oldtimerkennzeichen (H) und Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E)
Beachten Sie bitte auch, dass die Merkmale für Oldtimerkennzeichen (H) oder die mögliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E) und auch die Angabe eines Saisonzeitraumes jeweils eine Stelle auf dem Kennzeichen einnehmen und dadurch die Kennzeichengröße und mögliche Zahlen- und Buchstabenkombinationen beeinflussen. Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig, d.h. z.B. SE A1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = zulässig (acht Stellen) jedoch SE AA 1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = unzulässig (acht Stellen überschritten).
Wechselkennzeichen
Seit 01.07.2012 ist in Deutschland die Zuteilung eines Wechsenkennzeichens möglich.
- PDF-Datei: (121 kB)
Kurze Kombinationen
1 Buchstabe mit 1 Zahl sind nur für KFZ mit beschränkter (bauartbedingter) Fläche für die Anbringung des Kennzeichens bestimmt.
- PDF-Datei: (214 kB)
Ausschluss von Reservierungen
Umlaute sowie Kombinationen wie HJ, KZ, NS, SA, SS, D sind nicht zulässig.
Angebote gewerblicher Anbieter
Beachten Sie, dass die Reservierung von Kennzeichen auch über gewerbliche Internetseiten angeboten wird. Auf die Angebote dieser Internetseiten hat der Kreis Segeberg keinen Einfluss. Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob dort zusätzliche Kosten für Dienstleistungen entstehen.