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Wahlen

Letzte Meldung

25.09.2023: Keine Parkplätze am 4. Oktober

Kreis Segeberg. Am Hauptstandort der Kreisverwaltung (Hamburger Straße 30 in Bad Segeberg) stehen Besucher*innen am Mittwoch, 4. Oktober, ganztägig keine Parkplätze zur Verfügung. Grund ist die Baustellensituation in Zusammenhang mit einem erwarteten extrem hohen Besucher*innenaufkommen in der Ausländerbehörde und im Fachdienst "Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration" an diesem Tag. Kund*innen werden gebeten, auf Parkplätze in der Nähe auszuweichen.

25.09.2023: Montag vor dem Tag der Deutschen Einheit geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und alle Außenstellen bleiben am Tag vor dem Tag der Deutschen Einheit, also am Montag, 2. Oktober, für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch telefonisch und per E-Mail sind die Mitarbeiter*innen an diesem Tag nicht erreichbar. Bereits vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Ab Mittwoch, 4. Oktober, ist die Kreisverwaltung wieder wie gewohnt geöffnet. 

Am Montag, 30. Oktober, dem Brückentag vor dem Reformationstag (31. Oktober), hat die Kreisverwaltung regulär geöffnet.

22.09.2023: Digitalisierung: Mit Online-Diensten Anträge stellen

Kreis Segeberg. Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Wie melde ich eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel an? Wie beantrage ich Eingliederungshilfe für Erwachsene oder einen Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden? All diese Verwaltungsleistungen sind mittlerweile digital abruf- und bearbeitbar.

"Wöchentlich kommen neue Online-Dienste hinzu", sagt Frederike Harder, E-Government-Projektmanagerin des Kreises. "Gemeinsam mit Bund, Land und Kommunen arbeitet der Kreis am digitalen Angebot. Immer mehr digitale Antragsformulare werden von unseren Partner*innen und uns erstellt. Vor allem die Nachnutzung der Services anderer Verwaltungen wird in den kommenden Monaten an Fahrt aufnehmen", so Harder. Aktuell gibt es landesweit mehr als 380 Dienstleistungen mit Online-Anträgen.

Schnell und papierlos

Bürger*innen können neue Anträge vor allem über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein stellen. "Wir empfehlen allen Bürger*innen, sich auf dem Serviceportal anzumelden, also ein Benutzer*innenkonto anzulegen. Dann können alle Anträge vollständig papierlos und schnell bearbeitet werden. Außerdem haben unsere Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, auf einen Antrag direkt zu antworten und gegebenenfalls fehlende Informationen nachzufordern. Das beschleunigt alle Verfahren."

Der kurze Weg zu den Online-Anträgen

Das Serviceportal ist mit der Internetseite des Kreises Segeberg und dem Landesportal ZuFiSH (Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein) verknüpft. In der Regel müssen Bürger*innen einfach die Suchfunktion hier auf der Internetseite nutzen und ihr Anliegen eingeben. Bei dem jeweiligen Dienst oder Thema werden dann eine Leistungsbeschreibung, die entsprechenden Kontaktpersonen und zuständigen Stellen sowie Merkblätter und rechtliche Grundlagen angezeigt. Die digitalen Antragsformulare sind als "Online-Dienste" gekennzeichnet.

ZuFiSH-Leistungen im Bürger*innen-Service des Kreises

Mehr

Sie haben die Wahl - Machen Sie mit!

Ihre Wahl entscheidet mit darüber, wie Zukunft im Kreis Segeberg, in Schleswig-Holstein, in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa gestaltet wird.

An dieser Stelle finden Sie viele Informationen über vergangene und aktuelle Wahlen.

Überblick

Europawahlen

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in direkter Wahl gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene existiert nicht. Die Abgeordneten werden daher in den Mitgliedstaaten nach unterschiedlichen nationalen Verfahren gewählt.

In Deutschland werden die 96 Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union kann im Land des Wohnsitzes an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie oder er kann wählen (aktives Wahlrecht), aber auch gewählt werden (passives Wahlrecht).

Durch das unterschiedliche Wahlrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten finden die Europawahlen nicht an einem einzigen Tag statt. In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird traditionell an einem Werktag gewählt, in anderen an einem Sonntag.


Bekanntmachungen und Informationen

Bundestagswahlen

Alle vier Jahre findet in Deutschland eine Bundestagswahl statt, in der über die Zusammensetzung der Volksvertretung entschieden wird. Grundsätzlich besitzen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei Bundestagswahlen zu wählen.

Nach Artikel 38 Grundgesetz werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wählbar ist jede*r Deutsche*r, die oder der volljährig und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Mit ihrer Wahl erhalten die Abgeordneten von den Wählenden den auf eine Wahlperiode befristeten Auftrag, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten.


Bekanntmachungen und Informationen

Landtagswahlen

Kommunalwahlen

Kreiswahlergebnisse Kommunalwahlen 2023

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen am 14. Mai 2023:

Wahlergebnisse Kreis Segeberg

Auf der Seite des Statistikamtes Nord finden Sie alle Ergebnisse in Schleswig-Holstein:

Wahlergebnisse Schleswig-Holstein


Hintergrund

Das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Demokratiegebot gilt nicht nur für den Bereich des Bundes, sondern entsprechend Artikel 28 des Grundgesetzes auch für die Bundesländer und ihre Kommunen.

Mit den Kommunalwahlen werden in Schleswig-Holstein die Volksvertretungen der Gemeinden und Städte (Gemeindevertretung, Stadtvertretung) und der Kreise (Kreistage) gewählt.

Die Größe der Vertretung hängt dabei jeweils von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune ab.

Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl. Gemeindewahl und Kreiswahl sind dabei zwei eigenständige Wahlen, die jedoch in der Vorbereitung und Durchführung organisatorisch miteinander verbunden sind.

Als oberstes Organ der Kommune legt die Gemeindevertretung/Stadtvertretung beziehungsweise der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest und trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten.


Bekanntmachungen und Informationen

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Wahl der Landrätin / des Landrats

Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte vom 16.09.2009 die 1998 eingeführte Direktwahl der Landrät*innen durch die Wähler*innen wieder abgeschafft.

Damit werden Landrät*innen in zwei Bundesländern durch den Kreistag, in allen anderen Bundesländern weiterhin direkt durch das Wahlvolk gewählt.

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl der Landrätin / des Landrates finden sich in den Vorschriften der Kreisordnung.

Die Wahl oder Wiederwahl ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers zulässig.

Wählbar zur Landrätin oder zum Landrat ist, wer

  • die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt. Wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und
  • die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt.

Ansprechpartner*innen für Wahl der Landrätin / des Landrats


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