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Infoportal der gemeinsamen Datenschutzbeauftragten des Kreises Segeberg

Dieses Infoportal soll allen Mitarbeiter*innen der durch uns betreuten Kommunen Hilfestellungen in ihrer täglichen Arbeit geben. Die Artikel werden durch den jeweils unter dem Artikel genannten Autor nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt. Es kann jedoch keine Garantie auf Fehlerfreiheit oder Aktualität gegeben werden. Wenden Sie sich jedoch gerne an den Autor, wenn Sie Fehler feststellen oder Ergänzungswünsche haben. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich bitte stets an die/den für Sie zuständige*n Datenschutzbeauftragte*n.

Zusätzlich stellen wir zusätzlich Artikel zu übergreifenden und allgemeinen Datenschutz-Themen an dieser Stelle für Sie bereit.


Datenschutz: Allgemeine Hinweise

1. Was ist Datenschutz?

Datenschutz schützt Menschen!

Jeder Mensch hat das Recht über die Erhebung und Verwendung eigener Daten selbst zu entscheiden. Dieses "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" ist Teil unseres grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechtes und der Menschenwürde. Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht durch öffentliche Stellen dürfen in der Regel nur aufgrund eines Gesetzes oder mit einer Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

2. Was sind personenbezogene Daten?

Alle persönlichen oder sachlichen Informationen, die einer bestimmten oder auch "bestimmbaren" Person zugeordnet werden können.

3. Was heißt Datenverarbeitung?

Datenverarbeitung ist jegliches Verwenden von Daten, z. B. erheben, speichern, übermitteln an andere Stellen oder Private, interne Datenweitergaben, sperren, löschen.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Verarbeitung der Daten automatisiert oder konventionell erfolgt.

4. Welche Vorschriften sind zu beachten?

Dies sind die wichtigsten Vorschriften und internen Regelungen zum Datenschutz:

  • EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
  • Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG),
  • Dienstanweisungen / -vereinbarungen,
  • Regelungen in Spezialgesetzen, z.B. LMG, SGB, AO.

5. Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes?

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist auf ihrem bzw. seinem Arbeitsplatz für den Umgang mit personenbezogenen Daten selbst verantwortlich.

Der/die Leiter*in der Verwaltung gibt die internen Richtlinien zur Einhaltung des Datenschutzes vor und trägt die Gesamtverantwortung für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung.

Die Fachbereichsleiter*innen haben die Aufgabe, die Beachtung des Datenschutzes in ihren Fachbereichen sicherzustellen.

6. Welche Aufgabe haben die gemeinsamen Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltungsleitung und Mitarbeiter*innen bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Im Rahmen seiner Überwachungspflicht ist er in der Ausübung des Amtes weisungsfrei. Seine Aufgaben sind u. a. die Information und Schulung der Beschäftigten, die Kontrolle automatisierter Verfahren und die Führung der öffentlichen Verfahrensverzeichnisse.

Alle Kolleg*innen haben das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstweges direkt an die gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dies gilt für die Unterstützung bei ihrer Arbeit genauso wie bei der Durchsetzung ihrer Datenschutzrechte als Beschäftigte.

7. Was ist bei personenbezogener Datenverarbeitung zu bedenken?

Zum Schutz personenbezogener Daten ist sicher zu stellen, dass

  • Daten nicht von anderen zur Kenntnis genommen werden (Vertraulichkeit),
  • Daten unversehrt, vollständig und aktuell bleiben (Integrität),
  • Daten zeitgerecht zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit),
  • Daten immer ihrem Ursprung zugeordnet werden können (Authentizität),
  • Festgestellt werden kann, wer wann welche Daten verarbeitet hat und
       (Revisionsfähigkeit)
  • Verfahren vollständig dokumentiert sind bzw. besondere Festlegungen getroffen wurden, damit die Datenverarbeitung nachvollzogen werden kann (Transparenz).

8. Wo gibt es weitere Informationen zum Datenschutz?

Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie bei den gemeinsamen Datenschutzbeauftragen und im Datenschutz-Infoportal.

Vorstellung Team gemeinsame Datenschutzbeauftragte

Liebe Mitarbeiter*innen,

hiermit möchten wir uns als gemeinsame Datenschutzbeauftragte der Kommunen im Kreis Segeberg sowie in Vertretungszeiten der Stadt Neumünster vorstellen.

Wer sind wir?

Wir sind Ihre zentralen Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes und möchten Sie bei der Erfüllung der Ihnen obliegenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterstützen. Das klingt zunächst einmal recht trocken, ist es aber nicht.

Teammitglieder sind Olaf Kuhlbrodt , Detlef LemkeCarina Knauft und Neele Martens.

Was ist unser Ziel?

Wir möchten Ihnen zeigen, dass Datenschutz keine lästige Pflicht, sondern eine wichtige Aufgabe darstellt, damit wir in unserer demokratischen Gesellschaft auch in Zukunft frei leben und handeln können, ohne Angst vor Repressionen und Zensur.

Dies wird nur möglich sein, wenn wir uns gemeinsam den Herausforderungen stellen, die die weiterentwickelte Technologie an uns stellt.

In welchem Maße diese unser Leben und Handeln erfassen und auswerten kann, haben die Enthüllungen durch Edward Snowden sowie die Entwicklungen in China (Totalüberwachung für eine "social score" genannte Beurteilung für jeden Bürger) gezeigt. Sie haben auch kühne Prophezeiungen, die vor kurzem noch als vollkommen absurd und lächerlich abgetan wurden, bestätigt und sogar übertroffen.

Miteinander für Demokratie und Freiheit

In diesem Sinne möchten wir Ihr Interesse an diesem Thema wecken, wachhalten und aufzeigen, dass auch Ihr persönliches Handeln dazu beiträgt, unsere Demokratie und Freiheit aufrecht zu erhalten und zu stärken.

Kontaktieren Sie uns gern

Sprechen Sie uns daher an, wenn Sie allgemeine oder spezielle Fragen haben oder uns bei der Lösung datenschutzrechtlicher Probleme beteiligen möchten.

Dies können beispielsweise konkrete Fallkonstellationen aus Ihrem Arbeitsalltag sein (Zum Beispiel: Darf ich eine bestimmte Information an eine anfragende Person weitergegeben?). Es kann aber auch um Ihre Arbeitsumgebung oder organisatorische Belange gehen.

Beispiele hierfür:

  • Wie kann ich meine Büroumgebung datenschutzgerechter gestalten, zum Beispiel durch abschließbare Aktenschränke oder eine geeignetere Aufstellung der PC-Monitore?
  • Wie können wir unseren Ablauf so gestalten, dass keine überflüssigen Informationen gespeichert werden und dass vorhandene Daten nach Ablauf der Fristen regelmäßig gelöscht werden?
  • Wie kann ich sicher und datenschutzgerecht Informationen elektronisch verschicken?

Weitere Tätigkeitsfelder

Unsere weiteren Tätigkeiten umfassen unter anderem Schulungen von Auszubildenden und Mitarbeiter*innen sowie die Begleitung bei der Einführung und Umgestaltung von IT-Verfahren wie zum Beispiel derzeit die E-Akte.

In diesem Sinne möchten wir mit Ihnen gut zusammenarbeiten!

Über Rückmeldungen sowie Anregungen für weitere Themen würden wir uns sehr freuen.

Presseveröffentlichungen

Gemeinsamer DSB Pressemitteilung 2019 12 05
Radiointerview Olaf Kuhlbrodt für die RSH-Nachrichten 10.12.2019
Radiointerview Olaf Kuhlbrodt für die Delta-Nachrichten 10.12.2019


Steckbrief zum Autoren dieser Infoseite Olaf Kuhlbrodt

Zum Datenschutz bin ich auf Umwegen gekommen. Zunächst lag mein Interessenschwerpunkt eher im technischen Bereich. Ich habe daher ein Fachhochschulstudium der Fachrichtung Nachrichtentechnik / Elektrotechnik erfolgreich abgeschlossen. Mir ist dabei zunehmend aufgefallen, dass der fortschreitende Einsatz von Technik auch gravierende Nachteile sowohl in technischer als auch in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht mit sich bringen kann. Unter anderem deshalb habe ich mich bei der Kreisverwaltung Segeberg für die duale Ausbildung mit dem Studiengang "allgemeine Verwaltung" an der Verwaltungsfachhochschule Altenholz entschlossen. Im Rahmen der Diplomarbeit betrachtete ich die Gefährdungen für Bürger*innen durch mangelhafte Einhaltung des Datenschutzes durch staatliches Handeln. Meine reguläre Tätigkeit habe ich beim Kreis Segeberg im Jahre 2000 in der IT-Abteilung aufgenommen. Zusätzlich habe ich dort den Bereich "Datenschutz" und "Dienstanweisungen im IT-Bereich" betreut. Ab dem 01.04.2013 war ich als behördlich bestellter Datenschutzbeauftragter für den Kreis Segeberg tätig und seit dem 01.01.2019 als gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für die teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen.


Ab dem 01.01.2025 betreue ich in dieser Eigenschaft die Stadt Neumünster.
Seit dem 19.02.2019 leite ich den landesweiten Arbeitskreis der Datenschutzbeauftragten der Kreise und kreisfreien Städte.


Vorstellungsvideo Olaf Kuhlbrodt:
Olaf Kuhlbrodt Vorstellungsvideo 28.02.2025
Olaf Kuhlbrodt Vorstellungsvideo Neumünster 03.04.2025


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