Archive im Kreis Segeberg
Am 11. August 1992 trat das Landesarchivgesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein in Kraft.
Öffentliche Archive dienen der Forschung und Bildung, der Verwaltung und Rechtssicherung und ermöglichen die Auseinandersetzung mit Geschichte, Kultur und Politik. Sie schützen das öffentliche Archivgut gegen Vernichtung und Zersplitterung und sind der Öffentlichkeit für die Nutzung zugänglich.
Regelmäßig findet ein Treffen mit den einzelnen Archiven im Kreis Segeberg statt. Es ist ein Austausch und wichtig für die Vernetzung der Archive miteinander.