Förderung und Finanzierung
Für die Kunst- und Kulturförderung sind die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg, in Kraft seit 01.01.2017, maßgeblich. Weiterhin gelten dazu seit 01.01.2018 ergänzende Grundsätze. Für das Jahr 2022 wurden Sonderregelungen beschlossen.
Jährlich wurden seit 2018 20.000 EUR für die konsumtive Kulturförderung bereitgestellt, für das Jahr 2022 sind es 50.000 Euro. Auch investive Maßnahmen von kreisangehörigen Kommunen oder Projekte anderer Träger, für die Mittel im Rahmen des Programmes "Denkmalschutzsonderprogramm der BKM" bewilligt wurden, können finanziell gefördert werden. Die Mittelbereitstellung erfolgt hier im Einzelfall nach Antragsprüfung sowie Haushaltslage für das Folgejahr.
Servicestelle Kulturförderung des Landes
Die Servicestelle Kulturförderung Schleswig-Holstein unterstützt insbesondere kleinere und ehrenamtliche Kulturakteure bei der Suche nach und Abwicklung von passenden Förderungen. Sie bietet Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an und versendet einen regelmäßigen Newsletter zu Förderthemen.