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Termine und Wartezeiten

Für den Besuch der KFZ-Zulassungsstelle ist ein Termin erforderlich! Lange Wartezeiten sollen damit vermieden werden.

Ihren Termin buchen Sie an dieser Stelle online. Bitte achten Sie darauf, den gebuchten Termin anschließend zu bestätigen.

Es ist kein kurzfristiger Termin verfügbar? Neue Termine für die nächsten drei Öffnungstage werden Montag bis Freitag zwischen 12.00 bis 12.30 Uhr freigegeben.


Termin machen...

... denn ohne Termin können wir Ihnen leider nicht helfen. Mit der Terminvergabe sollen lange Wartezeiten vermieden werden.

Bitte lesen Sie sich die folgenden Abschnitte gut durch, bevor Sie einen Termin online mit uns verabreden. Die Terminbuchung gilt nur für Leistungen der KFZ-Zulassungsbehörde.

Für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Segeberg finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde die entsprechenden Informationen.

Die Zahl der verfügbaren Termine ist begrenzt. Neue Termine für die folgenden drei Öffnungstage werden Montag bis Freitag zwischen 12.00 bis 12.30 Uhr freigegeben. Weitere Termine für maximal 3 Wochen im Voraus werden automatisiert gegen 19 Uhr freigegeben. Kurzfristig können weitere Termine für den aktuellen Tag frei werden. 

Bestätigen Sie Ihren Termin! Nach der Reservierung erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie den Termin bestätigen müssen. Ohne Ihre Terminbestätigung verfällt der Termin. Kunden ohne Terminbestätigung müssen leider abgewiesen werden. Prüfen Sie gegebenenfalls Ihren SPAM-Ordner, falls Sie keine Terminbestätigung in Ihrem Postfach sehen.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte ab, um anderen Kunden die Möglichkeit zu geben, einen Termin zu buchen.

Einen Termin in den Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt müssen sie online mit uns vereinbaren.

TERMINBUCHUNG

Es ist manchmal schwierig, einen Termin zu buchen. Trotzdem möchten wir Sie bitten, von Anfragen per Mail oder Telefon abzusehen. Um so viele Termine wie möglich zu vergeben und zu bearbeiten, ist die telefonische Erreichbarkeit während der Terminzeiten eingeschränkt.

Es können leider nicht immer so viele Termine angeboten werden, wie nachgefragt werden. Nutzen Sie daher auch das Angebot des Online-Service für Ab- und Anmeldungen, der Antragsbearbeitung per Post oder die Antragstellung über gewerbliche Zulassungsdienste. Mehr Informationen finden Sie unter den Fragen und Antworten weiter unten auf dieser Seite.

Bitte planen Sie für Ihren Besuch in der KFZ-Zulassungsstelle in Bad Segeberg genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Besucher*innenparkplätze.

Wichtige Besuchsregeln

Bitte buchen Sie vor Ihrem Besuch bei der KFZ-Zulassungsstelle einen Termin. Beachten Sie die Hinweise unter "Termin machen...".

Planen Sie für Ihren Besuch in der KFZ-Zulassungsstelle in Bad Segeberg genügend Zeit für die Parkplatzsuche ein. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Besucher*innenparkplätze. 

Wegen umfangreicher Baumaßnahmen im Bereich der Kreisverwaltung Segeberg stehen nur wenige Parkplätze vor der KFZ-Zulassungsstelle in Bad Segeberg zur Verfügung. Erscheinen Sie bitte nicht mehr als 10 Minuten vor Ihrem Termin, um die vorhandenen Parkplätze nicht unnötig lange zu belegen.

Bitte zahlen Sie stets in Bar oder mit einer EC-Karte! Kredit- oder Debitkarten und andere Zahlungsformen werden nicht akzeptiert.

Falls Sie sich mit einer Beschwerde an uns wenden wollen, können Sie eine Mail an folgende Adresse schicken:

Online-Service: An- und Abmeldung

Der Kreis Segeberg hat sich dem Behörden Service Portal des Landes Baden-Württemberg angeschlossen und bietet darüber die Möglichkeit an, Anträge online zu stellen.

Fragen und Antworten zur internetbasierten Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung werden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beantwortet.

Beachten Sie außerdem die Hinweise auf dem Online-Portal. Dort erfahren Sie, ob die Voraussetzungen für Ihren Online-Antrag gegeben sind, wie Sie sich bei der An- oder Ummeldung ausweisen können und werden mit Hinweisen und Bildern durch den Antrag geführt.


Fahrzeug online abmelden

Fahrzeuge, die im Kreis Segeberg zugelassen sind und nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können über das Online Portal abgemeldet werden. Für die Abmeldung ist KEINE Authentifizierung, z.B. mit einem Online-Personalausweis notwendig!

Die Bezahlung über das Portal ist per Kreditkarte oder Giropay möglich.

Achtung: Das Kennzeichen kann über das Onlineportal NICHT als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden und steht nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges zur Verfügung.

Kraftfahrzeug online abmelden


Fahrzeug online anmelden, Halterwechsel oder Änderung der Anschrift beantragen

Für die An- oder Ummeldung ist eine Authentifizierung, z.B. mit einem Online-Personalausweis oder einem Elster-Zertifikat notwendig! Wie Sie sich ausweisen können und welche Voraussetzungen für den Online–Antrag erfüllt sein müssen, wird Ihnen im Online-Portal beschrieben, nachdem Sie ausgewählt haben, ob Sie den Antrag als private, juristische oder beruflich selbstständige oder freiberuflich tätige Person stellen möchten.

Die Bezahlung über das Portal ist per Kreditkarte oder Giropay möglich.

Kraftfahrzeug online zulassen oder Ummelden / Anschrift ändern


Sollten Sie bei der Antragstellung über das Online-Portal an die KFZ-Zulassungsstelle verwiesen werden, stellen Sie Ihren Antrag bitte in den KFZ-Zulassungsstellen Bad Segeberg oder Norderstedt und beachten Sie die Hinweise zur Terminvergabe oder wenden Sie Sich für Rückfragen an ikfz@segeberg.de .

Fragen zur allgemeinen Bedienung des Online-Portals können von den Mitarbeiter*innen der KFZ-Zulassungsstelle nicht beantwortet werden. Beachten Sie bitte die Hinweise und Erklärungen, die im Portal gegeben werden.


Wichtige Dokumente und Formulare

  • Datum: 10.01.2022

    Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)

  • Datum: 28.01.2022

    Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)


alle 20 Dokumente anzeigen

Gebührenänderung ab 01.09.2023

Zulassungsvorgang

geänderte

Gebühren-Nr.

GebOSt

bis 31.8.2023*

ab 1.9.2023*

Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

224.1

7,80 €

16,50 €

Neuzulassung

221.1

27,60 €

30,60 €

Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.1

30,20 €

33,20 €

Wiederzulassung ohne Halterwechsel

+ auf das bei der Abmeldung reservierte Verbleibskennzeichen

221.6

12,50 €

23,90 €

Umschreibung ohne Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.2

28,20 €

28,30 €

Umschreibung mit Halterwechsel + neues Kennzeichen

221.2

30,20 €

30,30 €

Umschreibung ohne Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

221.9

17,60 €

24,50 €

Umschreibung mit Halterwechsel + gleiches Kennzeichen

221.9

19,90 €

26,80 €

Umschreibung innerhalb des Kreises Segeberg

+ gleiches Kennzeichen

221.8

19,90 €

27,40 €

Umschreibung innerhalb des Kreises Segeberg

+ neues Kennzeichen

221.10

30,20 €

29,40 €

Umkennzeichnung ohne Halterwechsel

221.1

28,20 €

31,20 €

Tageszulassung (Neu ab 1.9.2023)

221.1.2

-

47,10 €

*Die Beträge beinhalten die KBA-Gebühren und die Gebühren für Klebesiegel. Weitere Gebühren (zum Beispiel für die Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II, Wunschkennzeichen unter anderem) sind nicht berücksichtigt und werden zusätzlich berechnet.

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Darin werden die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt. Die durch den Neuerlass der FZV einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsbehörden, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe.