Fragen und Antworten
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Wichtige Dokumente und Formulare
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Gibt es noch einen anderen Weg?
Sie können einen gewerblichen Zulassungsdienst beauftragen.
Diese Firmen prüfen die Anträge selbst auf Vollständigkeit der Unterlagen und geben die Anträge gesammelt bei der Zulassungsstelle ab.
In der Regel erhalten diese Dienstleister die Anträge innerhalb von 1 - 3 Tagen zurück.
Allerdings kostet dieser Service Geld.
Infos für KFZ-Zulassungsdienste und Händler*innen
Die KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler haben die Möglichkeit Ihre Anträge OHNE TERMIN gesammelt bis 9.00 Uhr am Informationsschalter abzugeben. Die Abholung erfolgt nach Anruf oder Absprache (in der Regel am Folgetag oder später, je nach Antragsaufkommen und Abgabereihenfolge).
Weitere Fragen und Antworten
Warum ist eine Online-Terminvereinbarung überhaupt erforderlich?
Die Terminvergabe hat sich in der Praxis weitestgehend bewährt. Termine können in der Regel kurzfristig für die nächsten Tage gebucht werden. Lange Wartezeiten werden vermieden. Daher wird die Terminvergabe beibehalten.
Warum ist die KFZ-Zulassungsstelle telefonisch nicht erreichbar?
Um möglichst viele Termine anbieten und bearbeiten zu können, sind die Bearbeitungszeiten für die Vorgänge zeitlich eng geregelt. Um diese Zeitvorgaben einzuhalten, können Telefonanrufe von den Mitarbeiter*innen nur begrenzt angenommen werden.
Ich möchte einen Online-Termin buchen, aber es werden keine Termine angezeigt! / Ich versuche seit Tagen einen Termin zu vereinbaren aber es sind nie Termine frei! / Die Online-Terminvergabe funktioniert nicht!
Die Anzahl der Termine ist beschränkt. Werden keine Termine angezeigt, sind alle derzeit verfügbaren Termine bereits vergeben.
Neue Termine werden arbeitstäglich zwischen 12.00-12.30 Uhr für die nächsten 3 Öffnungstage und weitere um 19.00 Uhr freigegeben. Abhängig von der Personalstärke werden morgens oder im Laufe des Tages zusätzliche Termine für den aktuellen Tag freigegeben.
Sollten Sie wider Erwarten keinen Termin buchen können, besteht die Möglichkeit, einen gewerblichen, kostenpflichtigen KFZ-Zulassungsdienst mit Ihrem Anliegen zu beauftragen, der sich gegen Entgelt um die Abwicklung Ihres Vorganges bei der KFZ-Zulassungsstelle kümmert, ohne dass Sie selbst einen Online-Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle vereinbaren müssen! Empfehlungen für bestimmte KFZ-Zulassungsdienste dürfen wir aus Wettbewerbsgründen nicht geben. Die Angebote verschiedener KFZ-Zulassungsdienste finden Sie über die Suche im Internet.
Warum wird KFZ-Zulassungsdiensten und KFZ-Händlern die Abgabe der Vorgänge ohne Termin angeboten, mir als Privatperson oder Gewerbetreibendem aber nicht?
KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler prüfen die Anträge vorab auf Vollständigkeit und geben die Anträge gesammelt ab. Sie erhalten keine Garantie auf eine Bearbeitung am Abgabetag, die Anträge werden nach Eingangsreihenfolge außerhalb der Zeit für die Terminkunden bearbeitet.
Sollten Sie als Privatperson oder Gewerbetreibender mehr als 5 Zulassungsvorgänge beantragen wollen, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Warum werden nicht mehr Termine angeboten?
Die Anzahl der Termine ergibt sich zum einen aus der veranschlagten Bearbeitungszeit für die im Termin gebuchten Anliegen (Außerbetriebsetzung, Zulassung und so weiter) zum anderen aus der Zahl der Mitarbeiter*innen, die die Anträge bearbeiten. Außerhalb der Öffnungszeit für die Terminkund*innen werden zusätzlich die Anträge der KFZ-Zulassungsdienste und KFZ-Händler bearbeitet. Die Zahl der Termine ist rechnerisch begrenzt.
Warum kann ich einen Termin für eine Außerbetriebsetzung buchen, für eine Zulassung zum gleichen Zeitpunkt ist aber kein Termin frei?
Für die einzelnen Anliegen (Außerbetriebsetzung, Zulassung eines Fahrzeuges, …) werden unterschiedliche Bearbeitungszeiten veranschlagt. Eine Zulassung ist aufwendiger zu bearbeiten und beansprucht einen höheren Zeitaufwand als eine Außerbetriebsetzung. So ist es möglich, dass zwischen zwei Terminen ein Zeitfenster für eine Außerbetriebsetzung frei ist, für eine Zulassung dagegen nicht.
Was ist mit einem "bestätigten" Termin gemeint?
Nachdem Sie einen Termin über die Online-Terminvergabe "verbindlich reserviert" haben, erhalten Sie eine E-Mail mit der Sie den bisher nur reservierten Termin innerhalb von 3 Stunden bestätigen müssen. Bestätigen Sie den Termin nicht, wird er wieder frei gegeben! Erst nach der Bestätigung erhalten Sie den benötigten Reservierungscode, der gleichzeitig Ihre Aufrufmarke ist. Sollten Sie keine E-Mail zur Terminbestätigung bekommen haben, überprüfen Sie den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Posteinganges. Sollte auch hier keine E-Mail eingegangen sein, ist der Termin NICHT bestätigt!
Ich beziehungsweise Angehörige/Bekannte haben keine Möglichkeit über einen Computer oder ein Smartphone einen Online-Termin zu vereinbaren. Wie erhalte ich trotzdem einen Termin?
Grundsätzlich ist ein Termin über die Online-Terminvergabe zu buchen. Sollte Ihnen kein Nachbar, Angehöriger oder Bekannter behilflich sein können, wenden Sie sich bitte nur in diesem Ausnahmefall telefonisch an die Zulassungsstelle. Ein kurzfristiger Termin kann dabei nicht immer angeboten werden.
Vorsicht vor Zusatzkosten bei Reservierung von Kennzeichen und der Nutzung von Online-Services (An- und Abmeldung) im Internet!
Im Internet gibt es eine Vielzahl von privaten Anbietern, die KFZ-Kennzeichen verkaufen und/oder die Reservierung von Wunschkennzeichen anbieten. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Reservierung eines Wunschkennzeichens erst bei der Zulassung in der KFZ-Zulassungsstelle zu zahlen ist. Werden Sie bei der Reservierung eines Kennzeichens über das Internet zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert, prüfen Sie bitte genau, ob Sie das Angebot des Anbieters annehmen möchten. Die Kosten bei der Zulassungsstelle entfallen dadurch nicht.
Auch bei der Nutzung der Online-Services (An- oder Abmeldung) empfehlen wir unsere Seite (www.segeberg.de/kraftfahrzeuge), da die Suche über Suchmaschinen häufig zu Service-Angeboten führt, die kostenpflichtig sein können.
Gebühren
"Wie teuer ist eine Zulassung ?" Diese Frage ist leider nicht immer einfach zu beantworten.
Die Gebühr ist abhängig vom Aufwand und setzt sich fast immer aus mehreren Gebührenposten zusammen. Deshalb können die Kosten für eine Zulassung stark variieren.
Die einzelnen Gebührenposten für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind in Abschnitt 2 Nr. 2 der Anlage zu Paragraph 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ab der Gebühren-Nummer 221 aufgelistet.
Hinzu kommt die "KBA-Gebühr", aus der sich die Führung des Zentralen Fahrzeugregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt finanziert.
Je nachdem, ob ein Halterwechsel vorgenommen wird oder nicht oder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt werden muss, variiert die KBA-Gebühr zwischen 0,60 Euro und 3,80 Euro.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten!
- PDF-Datei: (PDF, 61 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 285 kB)
Kann ich mit einer Kredit- oder Debitkarte zahlen?
Datenschutz
- PDF-Datei: (PDF, 99 kB)
-
Info und Service
Die KFZ-Zulassungsbehörden sind die zuständigen Stellen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern für alle Halter*innen, die ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Kreis haben. Außerdem gehören die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und Anhängern zu den Aufgaben unserer Mitarbeiter*innen.
Bürger*innenservice
- Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
alle 36 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
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Info und Service
Die KFZ-Zulassungsbehörden sind die zuständigen Stellen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern für alle Halter*innen, die ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Kreis haben. Außerdem gehören die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und Anhängern zu den Aufgaben unserer Mitarbeiter*innen.
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