Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Spezielle Hinweise für Kaltenkirchen, Tensfeld, Wensin, Bad Segeberg, Travenhorst, Damsdorf, Bad Bramstedt, Leezen, Wahlstedt, Wakendorf I, Glasau, Trappenkamp, Kattendorf, Auenland Südholstein, Gönnebek, Bad Bramstedt-Land, Henstedt-Ulzburg, Hüttblek, Norderstedt, Boostedt-Rickling, Klein Gladebrügge, Sülfeld, Krems II, Ellerau, Fahrenkrug, Neuengörs, Oersdorf, Seedorf (Segeberg), Schackendorf, Klein Rönnau, Groß Rönnau, Bornhöved, Westerrade, Itzstedt, Seth, Negernbötel, Kayhude, Tarbek, Weede, Kisdorf, Pronstorf, Rohlstorf, Winsen, Sievershütten, Schmalensee, Oering, Bahrenhof, Dreggers, Bühnsdorf, Blunk, Traventhal, Geschendorf, Segeberg, Wakendorf II, Schieren, Nehms, Stuvenborn, Nahe:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).