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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

Nr. 99050027008000

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein   elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Gebühr: 30,00 - 300,00 Euro