Belastungsgenehmigung für Grundschuld / Hypothek für Erbbauberechtigte
Verfahrensablauf
Zunächst ist zu klären, ob die Hansestadt Lübeck der Höhe der geplanten Belastung zustimmen kann. Sofern dies der Fall ist, erteilt die Hansestadt Lübeck nach Vorlage der Grundschuldbestellungsurkunde die Belastungsgenehmigung
An wen muss ich mich wenden?
Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Erbaurechtsmanagement, Fischstr. 1-3, 23539 Lübeck, 122-2311, 122-2325,
liegenschaften@luebeck.de,
Öffnungszeiten Mo, Di 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Voraussetzungen
Er muss Erbbauberechtigter eines Grundstückes der Hansestadt Lübeck sein; die einzutragende Grundschuld darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundschuldbestellungsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Abhängig von den Regelungen im Erbbaurechtsvertrag können Kosten anfallen.