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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Informationen zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz des Landes erhalten

Nr. 99003013018000

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Volltext

Der umweltbezogene Gesundheitsschutz (UGS) beschäftigt sich mit Gesundheitsgefährdungen und -beeinträchtigungen der Bevölkerung, die mit Belastungen aus der Umwelt in Verbindung gebracht werden. Er entwickelt Maßnahmen, um derartige Risiken zu minimieren und die Bevölkerung zu schützen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, können Sie sich an den UGS des Landes Schleswig-Holstein wenden.

Neben der Beratung zu möglichen Risiken aus den Medien Wasser, Boden, Luft sowie der belebten Umwelt führt das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) Schadstoffuntersuchungen der Innenraumluft durch und bietet Untersuchungen zu Schadstoffbelastungen in der Muttermilch an.

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie stellen Ihre Anfrage an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.
  • Das Landesamt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um die angefragten Informationen zu übermitteln oder gegebenenfalls weitergehende Beratung zu bieten.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Frist

Es gibt keine Frist. 

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein