Förderung und Finanzierung
Für die Kunst- und Kulturförderung sind die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg, in Kraft seit 01.01.2017, maßgeblich. Weiterhin gelten dazu seit 01.01.2018 ergänzende Grundsätze, welche unbefristet ab dem 01.01.2025 gelten.
Jährlich wurden seit 2018 20.000 EUR für die konsumtive Kulturförderung bereitgestellt, seit dem Jahr 2022 sind es 50.000 EUR. Auch investive Maßnahmen von kreisangehörigen Kommunen können finanziell gefördert werden. Dieses gilt auch für Projekte anderer Träger. Die Mittelbereitstellung im investiven Bereich erfolgt nur im Einzelfall nach Antragsprüfung sowie Haushaltslage für das Folgejahr.
Servicestelle Kulturförderung des Landes
Die Servicestelle Kulturförderung Schleswig-Holstein unterstützt insbesondere kleinere und ehrenamtliche Kulturakteure bei der Suche nach und Abwicklung von passenden Förderungen. Sie bietet Sprechstunden und Informationsveranstaltungen an und versendet einen regelmäßigen Newsletter zu Förderthemen.