Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Für die Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles nach dem Studium ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig. Dafür übermitteln die Ämter für Ausbildungsförderung Ihre Daten an das BVA. Das BVA legt eine elektronische Akte an und richtet Ihr Darlehenskonto ein. Mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, was grundsätzlich der Regelstudienzeit entspricht.
Damit Ihnen Ihr Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugestellt werden kann, müssen Sie dem BVA auch nach Ende Ihrer Ausbildungsförderung melden, wenn sich Ihre Daten ändern. Dies betrifft:
- Name
- Wohnanschrift; auch, wenn zum Beispiel die Straße umbenannt wird, in der Sie wohnen
- Einkommensänderungen, falls Sie von der Rückzahlungspflicht freigestellt sind
Ihre Änderungen können Sie über das Portal BAföG-Online melden.
Wenn Sie versäumen, die Änderung mitzuteilen, müssen Sie 25,00 EUR Gebühren zahlen.
Sie können dem Bundesverwaltungsamt (BVA) Ihre geänderten Daten über das BAföG-Online-Portal übermitteln.
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Gehen Sie auf das BAföG-Online-Portal des BVA. Sie können das Portal nutzen
- mit E-Mail-Adresse und Kennwort
- oder mit der Online-Ausweisfunktion über den elektronischen Personalausweis (eID).
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Wenn Sie das Portal mit E-Mail-Adresse und Kennwort nutzen möchten:
- Registrieren Sie sich.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
- Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort anmelden.
- Füllen Sie online die Änderungsmitteilung aus.
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Wenn Sie das Portal mit der Online-Ausweisfunktion nutzen möchten, muss Ihr Personalausweis dafür freigeschaltet sein.
- Wählen Sie "Anmelden mit Ausweisfunktion".
- Folgen Sie den Schritten, um sich anzumelden.
- Aktualisieren Sie Ihre aktuell im BVA gespeicherten Daten
Erforderliche Angaben bei Umzug, Änderung der Wohnanschrift, Heirat oder Scheidung sind:
- Name und gegebenenfalls früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- falls es einen Briefwechsel mit dem BVA gab: Geschäftszeichen
- Förderungsnummer, zum Beispiel aus dem letzten BAföG-Bescheid
- Anschrift und gegebenenfalls frühere Anschrift
Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 02.04.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)