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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

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Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Förderung für Forschungsvorhaben im Bereich der internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung beantragen

Nr. 99400291240000

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Volltext

Der Bund fördert internationale Forschungskooperationen im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Förderung können Sie für Ihre Forschungseinrichtung beantragen.

Sie beantragen die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Verantwortlich für die Richtlinien zur Vergabe der Förderung ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Sie können eine Förderung für Forschungsvorhaben mit folgenden thematischen Ausrichtungen erhalten:

  • Verbesserung der Datenbasis als Grundlage für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft
  • Erforschung von Lösungsansätzen für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft, die Produktions-, Schutz-, Einkommens- und Sozialanforderungen berücksichtigt
  • Erforschung von Lösungsansätzen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel
  • Erforschung von Lösungsansätzen zu einer ressourceneffizienten Waldbewirtschaftung
  • Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des illegalen Holzhandels
  • Erforschung von Grundlagen einer ökologischen und wirtschaftlichen Naturwaldbewirtschaftung
  • Erforschung von Grundlagen einer ökologischen Aufwertung von Plantagenwäldern
  • Erforschung von Rahmenbedingungen für die Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft, einschließlich für nichtstaatliche Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
  • Untersuchungen zu Auswirkungen waldrelevanter Politiken

Die BLE fördert in der Regel Projekte mit einer Laufzeit von 36 Monaten.

Mit der Zuwendung decken Sie zum Beispiel Ihre Kosten für:

  • projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel
  • Instrumente und Ausrüstung
  • Aufträge an Dritte

Für Forschungsvorhaben der Grundlagenforschung können Sie bis zu 100 % Förderung erhalten. Die Finanzierung der Kooperationspartner in den Partnerländern erfolgt grundsätzlich über die Weiterleitung von Zuwendungen.

Verfahrensablauf

Im ersten Schritt reichen Sie eine Skizze ein. Die Einreichung der Skizze erfolgt online:

  • Rufen Sie das Portal Easy-Online, das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes, auf.
  • Laden Sie für Ihre Skizze benötigte Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen aus dem Formularschrank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
  • Skizzieren Sie Ihr Forschungsvorhaben in englischer Sprache.
  • Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren und die benötigten Nachweise.
  • Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die eingegangenen Projektskizzen geprüft.
  • Der Projektträger BLE informiert Sie über das Ergebnis.

Im zweiten Schritt beantragen Sie die Förderung.

  • Bei positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
  • Die BLE prüft Ihren Förderantrag.
  • Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Bescheid über die Förderung.
     

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Förderung für Ihre Einrichtung, zum Beispiel:
    • Ihre Hochschule
    • Ihre außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
    • Ihre Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMLEH
  • Die Hochschule oder Forschungseinrichtung ist in Deutschland niedergelassen.
  • Sie beantragen die finanziellen Mittel zur Förderung entsprechend der Richtlinie für die Förderung.
  • Ihr Forschungsvorhaben wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert.
  • Es besteht seitens des Bundes ein erhebliches Interesse an der Durchführung des Vorhabens.
  • Sie sind als Antragstellerin oder Antragsteller qualifiziert und verfügen über ausreichend Fachexpertise, um das Vorhaben durchzuführen.
  • Sie legen eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vor.
  • Sie können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten schriftlich belegen und ordnungsgemäße Verwendungsnachweise erbringen.
  • Sie veröffentlichen die im Rahmen des Forschungsvorhabens erarbeiteten Lösungsansätze.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze von maximal 12 Seiten in englischer Sprache
  • Kostenplan mit Angaben zu Ausgaben
  • von allen Projektpartnern unterzeichnete Konsortialvereinbarung
  • Projektsteckbrief
  • Forschungsdatenmanagementplan

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Eine Frist zur Einreichung einer Projektskizze wird auf der Webseite bekanntgegeben.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • Bearbeitungsdauer ab Eingang der Skizze.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Förderung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundes ministerium für Landwirtschaft , Ernährung und Heimat ( BMLEH)