Der Bund fördert internationale Forschungskooperationen im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Förderung können Sie für Ihre Forschungseinrichtung beantragen.
Sie beantragen die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Verantwortlich für die Richtlinien zur Vergabe der Förderung ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Sie können eine Förderung für Forschungsvorhaben mit folgenden thematischen Ausrichtungen erhalten:
- Verbesserung der Datenbasis als Grundlage für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft
- Erforschung von Lösungsansätzen für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft, die Produktions-, Schutz-, Einkommens- und Sozialanforderungen berücksichtigt
- Erforschung von Lösungsansätzen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel
- Erforschung von Lösungsansätzen zu einer ressourceneffizienten Waldbewirtschaftung
- Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des illegalen Holzhandels
- Erforschung von Grundlagen einer ökologischen und wirtschaftlichen Naturwaldbewirtschaftung
- Erforschung von Grundlagen einer ökologischen Aufwertung von Plantagenwäldern
- Erforschung von Rahmenbedingungen für die Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft, einschließlich für nichtstaatliche Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
- Untersuchungen zu Auswirkungen waldrelevanter Politiken
Die BLE fördert in der Regel Projekte mit einer Laufzeit von 36 Monaten.
Mit der Zuwendung decken Sie zum Beispiel Ihre Kosten für:
- projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel
- Instrumente und Ausrüstung
- Aufträge an Dritte
Für Forschungsvorhaben der Grundlagenforschung können Sie bis zu 100 % Förderung erhalten. Die Finanzierung der Kooperationspartner in den Partnerländern erfolgt grundsätzlich über die Weiterleitung von Zuwendungen.
Im ersten Schritt reichen Sie eine Skizze ein. Die Einreichung der Skizze erfolgt online:
- Rufen Sie das Portal Easy-Online, das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes, auf.
- Laden Sie für Ihre Skizze benötigte Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen aus dem Formularschrank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
- Skizzieren Sie Ihr Forschungsvorhaben in englischer Sprache.
- Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren und die benötigten Nachweise.
- Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die eingegangenen Projektskizzen geprüft.
- Der Projektträger BLE informiert Sie über das Ergebnis.
Im zweiten Schritt beantragen Sie die Förderung.
- Bei positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
- Die BLE prüft Ihren Förderantrag.
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Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Bescheid über die Förderung.
Es fallen keine Kosten an.
Eine Frist zur Einreichung einer Projektskizze wird auf der Webseite bekanntgegeben.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Fachlich freigegeben am: 23.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundes ministerium für Landwirtschaft , Ernährung und Heimat ( BMLEH)