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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Förderung für Forschungsvorhaben im Bereich bilateraler und internationaler Kooperationen zur Welternährung beantragen

Nr. 99400283240000

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Volltext

Der Bund fördert internationale Forschungskooperationen zur Welternährung. Die Förderung können Sie für Ihre Forschungseinrichtung beantragen.

Die Forschungskooperation müssen Sie mit mindestens einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung oder einem Unternehmen in Afrika südlich der Sahara und/oder in Süd- und Südost-Asien durchführen.

Sie beantragen die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Verantwortlich für die Richtlinien zur Vergabe der Förderung ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Sie können eine Förderung für Forschungsvorhaben mit folgenden thematischen Ausrichtungen erhalten:

  • Aufbau langfristiger und tragfähiger Partnerschaften zwischen deutschen Forschungseinrichtungen im Agrar- und Ernährungsbereich mit solchen in den Zielregionen
  • Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft im Hinblick auf:
    • Wirtschaftlichkeit
    • Umwelt- und Ressourcenschutz
    • Ressourceneffizienz
    • Klimaschutz und -anpassung
    • Resilienz
    • Tierschutz
    • Pflanzen- und Tiergesundheit inklusive Zoonosen
    • Lebensmittelsicherheit
  • Minimierung von quantitativen und qualitativen Verlusten
  • Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und -qualität entlang von Lieferketten und deren Aufbau und Optimierung
  • Verbesserung der Ernährungsqualität
  • Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf die Erfordernisse einer ausgewogenen und mangelfreien Ernährung 
  • Verbesserung von Bildungs- und Beratungssystemen sowie Digitalisierung
  • Lösung komplexer ökonomischer, ökologischer und sozialer Herausforderungen, um die Ernährungssicherung durch übergreifende Systemansätze dauerhaft zu verbessern

Im Bundesanzeiger werden thematisch eingegrenzte Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die BLE fördert in der Regel Projekte mit einer Laufzeit von 36 Monaten.

Mit der Zuwendung decken Sie zum Beispiel Ihre Kosten für projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel.
Für Forschungsvorhaben der Grundlagenforschung können Sie bis zu 100 % Förderung erhalten. Die Finanzierung der Kooperationspartner in den Partnerländern erfolgt grundsätzlich über die Weiterleitung von Zuwendungen.

Verfahrensablauf

Im ersten Schritt reichen Sie eine Skizze ein. Die Einreichung der Skizze erfolgt online:

  • Rufen Sie das Portal Easy-Online, das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes, auf.
  • Laden Sie für Ihre Skizze benötigte Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen aus dem Formularschrank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
  • Skizzieren Sie Ihr Forschungsvorhaben in englischer Sprache.
  • Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren und die benötigten Nachweise.
  • Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die eingegangenen Projektskizzen geprüft.
  • Der Projektträger BLE informiert Sie über das Ergebnis.

Im zweiten Schritt beantragen Sie die Förderung.

  • Bei positiver Bewertung werden Sie in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
  • Die BLE prüft Ihren Förderantrag.
  • Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Bescheid über die Förderung.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Förderung für Ihre Einrichtung, zum Beispiel:
    • Ihre Hochschule
    • Ihre außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
    • Ihr kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
  • Die Hochschule, Forschungseinrichtung oder das KMU ist in Deutschland niedergelassen.
  • Sie beantragen die finanziellen Mittel zur Förderung entsprechend der Richtlinie für die Förderung.
  • Ihr Vorhaben leistet einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung.
  • Ihr Forschungsvorhaben wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert.
  • Es besteht seitens des Bundes ein erhebliches Interesse an der Durchführung des Vorhabens.
  • Sie sind als Antragstellerin oder Antragsteller qualifiziert und verfügen über ausreichend Fachexpertise, um das Vorhaben durchzuführen.
  • Sie legen eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vor.
  • Sie können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten schriftlich belegen und ordnungsgemäße Verwendungsnachweise erbringen.
  • Sie veröffentlichen die im Rahmen des Forschungsvorhabens erarbeiteten Lösungsansätze.
  • Als Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger koordinieren Sie das Forschungsvorhaben zentral.
  • Sie machen Dritten das Material, das Sie während Ihres Forschungsvorhabens erarbeitet haben, entsprechend den national und international geltenden Rechtsvorschriften zugänglich. Dazu gehören:
    • Informationen
    • Daten
    • Software
  • Sie gewährleisten den Wissenstransfer Ihrer Ergebnisse in die Praxis.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze von maximal 12 Seiten in englischer Sprache
  • Kostenplan mit Angaben zu Ausgaben
  • von allen Projektpartnern unterzeichnete Konsortialvereinbarung
  • Projektsteckbrief
  • Forschungsdatenmanagementplan

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Eine Frist zur Einreichung einer Projektskizze wird in der jeweiligen Förderbekanntmachung festgelegt.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • Bearbeitungsdauer ab Eingang der Skizze

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Förderung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundes ministerium für Landwirtschaft , Ernährung und Heimat ( BMLEH)