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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Mobilitätsförderung zur Ausbildungsaufnahme in Verbindung mit einem Wohnortwechsel beantragen

Nr. 99007052017000

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Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die passenden Ansprechpartner*innen und Unterlagen angezeigt werden können.

Volltext

Wenn Sie in Ihrer Heimatregion keinen passenden Ausbildungsplatz finden, kann die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region eine Möglichkeit sein, Ihren Berufswunsch zu realisieren.

Der Mobilitätszuschuss unterstützt Sie dabei, Ihr bisheriges Wohnumfeld zu verlassen, wenn Sie planen, eine Ausbildung in einer anderen Region anzufangen.

Die Förderung umfasst die Kostenübernahme in Höhe von 2 Familienheimfahrten pro Monat während des 1. Ausbildungsjahres.

Verfahrensablauf

Der erste Schritt zu einem Mobilitätszuschuss ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Beratungs- oder Integrationsfachkraft. Mit dieser müssen Sie die Option einer Förderung vereinbaren.  Wenn Sie noch keine Beratungs- oder Integrationsfachkraft haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden.

Sobald die Beratungs- oder Integrationsfachkraft eine Entscheidung getroffen hat, kann sie Sie für den eService "Mobilitätszuschuss« freischalten.

Vor dem Ausbildungsbeginn müssen Sie einen Antrag auf Mobilitätszuschuss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stellen.

Sie können den Antrag per Post oder online über den eService »Mobilitätszuschuss« einreichen:

  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Schicken Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ab.
  • Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen, können Sie diese über die Antragsübersicht in Ihrem Profil bei dem jeweiligen Antrag hochladen.
  • Die zuständige Beratungs- oder Integrationsfachkraft prüft und entscheidet dann über den Antrag.
  • Sie erhalten einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

Sie können gefördert werden, wenn

  • Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung aufnehmen,
  • der Weg zu Ihrer Ausbildungsstelle und zurück ohne Umzug in der Regel mehr als 2 Stunden dauern würde und
  • Sie für die Aufnahme der Berufsausbildung daher umziehen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Mobilitätszuschuss
    • Der Antrag muss spätestens am Tag vor dem Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erfolgen, das für den Wohnsitz zuständig ist, den Sie vor Ihrem Umzug bewohnt haben.
  • Ausbildungsvertrag

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Antragsfrist: Sie müssen den Mobilitätszuschuss vor dem Ausbildungsbeginn beantragen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 3 Woche(n)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)