Wenn Sie in Ihrer Heimatregion keinen passenden Ausbildungsplatz finden, kann die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region eine Möglichkeit sein, Ihren Berufswunsch zu realisieren.
Der Mobilitätszuschuss unterstützt Sie dabei, Ihr bisheriges Wohnumfeld zu verlassen, wenn Sie planen, eine Ausbildung in einer anderen Region anzufangen.
Die Förderung umfasst die Kostenübernahme in Höhe von 2 Familienheimfahrten pro Monat während des 1. Ausbildungsjahres.
Der erste Schritt zu einem Mobilitätszuschuss ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Beratungs- oder Integrationsfachkraft. Mit dieser müssen Sie die Option einer Förderung vereinbaren. Wenn Sie noch keine Beratungs- oder Integrationsfachkraft haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden.
Sobald die Beratungs- oder Integrationsfachkraft eine Entscheidung getroffen hat, kann sie Sie für den eService "Mobilitätszuschuss« freischalten.
Vor dem Ausbildungsbeginn müssen Sie einen Antrag auf Mobilitätszuschuss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stellen.
Sie können den Antrag per Post oder online über den eService »Mobilitätszuschuss« einreichen:
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Schicken Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ab.
- Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen, können Sie diese über die Antragsübersicht in Ihrem Profil bei dem jeweiligen Antrag hochladen.
- Die zuständige Beratungs- oder Integrationsfachkraft prüft und entscheidet dann über den Antrag.
- Sie erhalten einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Sie können gefördert werden, wenn
- Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung aufnehmen,
- der Weg zu Ihrer Ausbildungsstelle und zurück ohne Umzug in der Regel mehr als 2 Stunden dauern würde und
- Sie für die Aufnahme der Berufsausbildung daher umziehen müssen.
Es fallen keine Kosten an.
Antragsfrist: Sie müssen den Mobilitätszuschuss vor dem Ausbildungsbeginn beantragen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Fachlich freigegeben am: 19.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)