In einem Berufsorientierungspraktikum können Sie einen vertieften Einblick in Ausbildungs- oder duale Studienberufe erhalten. Sie lernen einen oder mehrere Berufe kennen und finden heraus, ob der jeweilige Beruf zu Ihnen passt. Damit verschaffen Sie sich eine gute Grundlage, um Ihre Berufswahl zu treffen.
Das Berufsorientierungspraktikum dauert mindestens 1 bis maximal 6 Wochen bei einem Arbeitgeber.
Wenn Sie ein Berufsorientierungspraktikum absolvieren, können individuelle Kosten, wie zum Beispiel Fahrkosten, Kosten für Arbeitskleidung oder gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten, erstattet werden. Die Übernahme müssen Sie vor Beginn des Berufsorientierungspraktikums beantragen.
Der erste Schritt zu einem Berufsorientierungspraktikum ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Beratungs- oder Integrationsfachkraft.
Wenn Sie noch keine Beratungs- oder Integrationsfachkraft haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden.
Sie müssen die Förderung eines Berufsorientierungspraktikum bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen, bevor Sie das Praktikum beginnen.
Sobald die Beraterin oder der Berater eine Entscheidung getroffen hat, kann Ihre Beratungs- oder Integrationsfachkraft Sie für den eService »Berufsorientierungspraktikum« freischalten.
In der Regel haben Sie wichtige Rahmenbedingungen bereits mit dem Betrieb geklärt:
- Ort
- Termin
- die für Sie interessanten Ausbildungsberufe
- die Dauer des geplanten Berufsorientierungspraktikums
Sie können den Erklärungsbogen zur Erstattung eventuell anfallender Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung oder sonstige Aufwendungen per Post oder online über den eService »Berufsorientierungspraktikum« stellen:
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Geben Sie hier den Namen und die Anschrift des Betriebes, und den Beginn und das Ende des Berufsorientierungspraktikums an
- Schicken Sie den Antrag ab.
Ob Sie zum förderfähigen Personenkreis gehören, prüft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Sie können gefördert werden, wenn Sie
- Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
- keine Schule in Vollzeit besuchen und
- ausbildungsuchend gemeldet sind.
Es fallen keine Kosten an.
Antragsfrist: Sie müssen das Berufsorientierungspraktikum vor dem Praktikumsbeginn beantragen. Beginnen Sie mit dem Praktikum, ohne dass dies zuvor genehmigt wurde, müssen Sie etwaige Kosten selbst tragen.
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 19.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)