Um ein Triebfahrzeug führen zu dürfen, benötigen Sie:
- eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Triebfahrzeugführerin oder zum Triebfahrzeugführer
- einen gültigen Triebfahrzeugführerschein, den Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen
- eine Zusatzbescheinigung, in der festgelegt ist, mit welchen Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen Sie welche Fahrzeuge auf öffentlichen Schienenwegen (Infrastrukturen) führen dürfen
Der Triebfahrzeugführerschein
- hat ein europaweit einheitliches Muster
- erlaubt Ihnen, ein Triebfahrzeug in Deutschland sowie europaweit zu führen
Optional können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein für 6 Wochen beantragen.
Ist Ihr Triebfahrzeugführerschein abgelaufen, können Sie diesen ebenfalls über das EBA verlängern.
Falls sich
- Ihre Daten wie Adresse oder Name oder
- Ihre gesundheitliche Eignung (beispielsweise Hörgerät, Sehhilfe)
ändern, melden Sie dies dem EBA.
Haben Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verloren, wurde er gestohlen oder zerstört, müssen Sie beim EBA kostenpflichtig Ersatz beantragen.
Sie können den Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) online oder per Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Dafür benötigen Sie eine BundID beziehungsweise das ELSTER-Unternehmenskonto.
-
Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen:
- als elektronische Originaldokumente
- als amtlich beglaubigte elektronische Kopien
- Alternativ können Sie amtlich beglaubigte Kopien auf Papier per Post oder E-Mail nachreichen.
- Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
- Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
- Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
- Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen per E-Mail.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen:
- Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins" auf der Internetseite des EBA herunter.
-
Sie können das Formular wahlweise
- direkt im Browser ausfüllen oder
- es herunterladen und dann digital ausfüllen oder
- es ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus, sofern noch nicht geschehen, und unterschreiben Sie es.
-
Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an das EBA.
- Achten Sie darauf, dass die Unterlagen nicht geklammert oder geheftet sind und entfernen Sie bereits vorhandene Heftklammern, da der Antrag eingescannt wird.
- Reichen Sie sämtliche Unterlagen ausschließlich in Größe DIN A4 ein.
- Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
- Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
- Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
- Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen vorab per E-Mail.
- gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr) und Unterschrift
- Nachweis über Ihren Schulabschluss (zum Beispiel Kopie Ihres Abschlusszeugnisses)
- Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
-
Bescheinigung über die psychologische Eignung gemäß TfV
- wenn Sie unter 20 Jahre und mindestens 18 Jahre alt sind, muss die Bescheinigung die Aussage "Geeignet als Triebfahrzeugführerin oder Triebfahrzeugführer für den Einsatz unter 20 Jahren" enthalten
- Prüfungsbescheinigung
- Abschlusszeugnis der Industrie- und Handelskammer als Eisenbahnerin oder Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführerin/Lokführer und Transport (EiB L/T)
Wenn sich die Angaben in Ihrem Triebfahrzeugführerschein geändert haben und Sie diesen aktualisieren möchten:
- gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
- aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
-
Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise:
- Eheurkunde
- Bescheinigung über die verpflichtende Verwendung einer Brille oder eines Hörgeräts
- Meldebescheinigung mit neuer Adresse
- gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
- Kopie des bisherigen Triebfahrzeugführerscheins
Wenn Sie nach Verlust, Diebstahl oder Zerstörung Ihres Triebfahrzeugführerscheins einen Ersatz beantragen:
- gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
- aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
- Verlustmeldung, Diebstahlanzeige oder zerstörter Triebfahrzeugführerschein
- gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
Wenn Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verlängern möchten:
- gültiger Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass in Kopie
- aktuelles biometrisches Foto und Unterschrift
- gegebenenfalls aktuelle Nachweise über gesundheitliche Eignung und Fachkenntnisse
- Kopie des bisherigen Triebfahrzeugführerscheins
Häufig stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen den Antrag für ihre Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer. In diesem Fall benötigen die Unternehmen eine Vollmacht von Ihnen.
- Widerspruch bei Ablehnung des Antrags
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
Läuft das Verfahren noch, können Sie jederzeit Ihren Antrag zurückziehen.
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 17.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)