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In Personenstandsregistern stehen wichtige Angaben zu Ihrer Person, zum Beispiel zu Geburt, Ehe oder Tod. Wenn solche Einträge von Anfang an falsch oder unvollständig sind, können sie berichtigt werden.
Mit dieser Leistung können Sie beim Standesamt beantragen, dass ein Eintrag im Personenstandsregister korrigiert wird. Das Standesamt prüft, ob die Angaben richtig sind und ob eine Berichtigung möglich ist. Dies betrifft unter anderem Schreibfehler, fehlerhafte Übertragungen aus Urkunden oder unzutreffende Hinweise im Register.
Wenn der richtige Sachverhalt eindeutig feststeht, nimmt das Standesamt die Berichtigung vor. In bestimmten Fällen ist dafür eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Ob dies notwendig ist, wird im Rahmen der Prüfung festgestellt.
Nach Abschluss des Verfahrens wird der Registereintrag entsprechend geändert. Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis.
Standesämter der Städte, Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte
Antrag beim zuständigen Amtsgericht auf Anweisung des Standesamtes zur Durchführung der Berichtigung.
Das Standesamt kann in eigener Verantwortung nur bestimmte Berichtigungen vornehmen. Darüber hinaus ist eine gerichtliche Entscheidung über eine Berichtigung erforderlich. Der Berichtigungsantrag ist von der antragstellenden Person zu stellen.
Fachlich freigegeben am: 13.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales und Wohnen des Landes Schleswig-Holstein