Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.
Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.
Zu den Daten gehören:
- Name und Anschrift des Preismelders
-
eine Kontaktperson mit
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Telefaxnummer
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.
Wenn Sie die Daten online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Es fallen keine Kosten an.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 25.02.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)