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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Befreiung von der Pflicht zur Übermittlung von Grunddaten für Tankstellen und Preisänderungen von Kraftstoffen beantragen

Nr. 99070012010000

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Volltext

Wenn Sie über die Preissetzungshoheit bei einer Tankstelle verfügen, können Sie sich von Ihrer Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) befreien lassen. Die Voraussetzung ist, dass:

  • die betreffende Tankstelle in dem vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 750 Kubikmeter der Kraftstoffarten Super E5, Super E10 und Diesel durchgesetzt hat oder
  • die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Wenn Sie für weitere Tankstellen mit höherem Gesamtdurchsatz die Preise setzen, bleibt für diese die Meldepflicht bestehen.

Die MTS-K hebt die Befreiung wieder auf, wenn Ihr Gesamtdurchsatz 750 Kubikmeter überschreitet.

Verfahrensablauf

Sie können die Befreiung von der Meldepflicht online, per Post, E-Mail oder Fax bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beantragen.

Wenn Sie die Befreiung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Die MTS-K prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post.

Wenn Sie die Bagatellbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:

  • Sie teilen der MTS-K in einem formlosen Schreiben mit, für welche Tankstellen Sie eine Befreiung beantragen möchten. Machen Sie dabei zu jeder Tankstelle folgende Angaben:
    • Name
    • Adresse
    • Gesamtdurchsatz an Kraftstoffen im vorherigen Kalenderjahr
    • Unternehmenskennzeichen und Tankstellen-ID in Form eines Globally Unique Identifier (GUID).
  • Fügen Sie für jede Tankstelle Nachweise für den Gesamtdurchsatz im vergangenen Kalenderjahr bei.
  • Schicken Sie das Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K).
  • Die MTS-K prüft Ihren Antrag und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post.

Wenn Sie die Härtefallbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:

  • Teilen Sie der MTS-K mit, warum die Meldung von Preisänderungen für Sie eine unzumutbare Härte darstellt.
  • Machen Sie dabei zu jeder Tankstelle, für die Sie meldepflichtig sind, folgende Angaben:
    • Name
    • Adresse
    • Unternehmenskennzeichen und GUID
  • Schicken Sie das Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
  • Die MTS-K prüft Ihren Antrag und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post.

Voraussetzungen

  • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
  • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
  • Die Tankstelle, die befreit werden soll, hat im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 750 Kubikmetern der Kraftstoffarten Super E5, Super E10 oder Diesel durchgesetzt oder
  • die Preismeldung bedeutet eine unzumutbare Härte für Sie.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag wegen Unterschreitens der Bagatellgrenze (Bagatellbefreiung):
    • Antrag
    • Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie an der betreffenden Tankstelle im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 750 Kubikmeter der Kraftstoffarten E5, E10 und Diesel durchgesetzt haben:
      • Testat eines Steuerberaters (Gesamtdurchsatz) oder
      • Gesamtrechnung (Belieferungsmenge) oder
      • Zusammenfassung der Einzelrechnungen oder Lieferscheine (Belieferungsmenge)
  • Antrag wegen unzumutbarer Härte (Härtefallbefreiung):
    • Antrag
    • Begründung und Belege, dass eine Preismeldung für Sie eine unzumutbare Härte darstellt

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 6 Woche(n) — 6 Monat(e)
    • Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Art des Anliegens, der Vollständigkeit der Angaben und Nachweise und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K. Ohne Ihre ausreichende Mitwirkung kann die Bearbeitungszeit 6 Monate deutlich überschreiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen zum Widerspruch finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

  • Steigt der Gesamtdurchsatz der Kraftstoffarten E5, E10 oder Diesel an einer befreiten Tankstelle in einem Kalenderjahr auf mehr als 750 Kubikmeter, sind Sie verpflichtet, dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe mitzuteilen.
  • Sie können auch freiwillig auf eine Befreiung verzichten, obwohl Sie unter die Bagatellgrenze fallen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)