Wenn Sie über die Preissetzungshoheit bei einer Tankstelle verfügen, können Sie sich von Ihrer Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) befreien lassen. Die Voraussetzung ist, dass:
- die betreffende Tankstelle in dem vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 750 Kubikmeter der Kraftstoffarten Super E5, Super E10 und Diesel durchgesetzt hat oder
- die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Wenn Sie für weitere Tankstellen mit höherem Gesamtdurchsatz die Preise setzen, bleibt für diese die Meldepflicht bestehen.
Die MTS-K hebt die Befreiung wieder auf, wenn Ihr Gesamtdurchsatz 750 Kubikmeter überschreitet.
Sie können die Befreiung von der Meldepflicht online, per Post, E-Mail oder Fax bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beantragen.
Wenn Sie die Befreiung online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die MTS-K prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post.
Wenn Sie die Bagatellbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:
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Sie teilen der MTS-K in einem formlosen Schreiben mit, für welche Tankstellen Sie eine Befreiung beantragen möchten. Machen Sie dabei zu jeder Tankstelle folgende Angaben:
- Name
- Adresse
- Gesamtdurchsatz an Kraftstoffen im vorherigen Kalenderjahr
- Unternehmenskennzeichen und Tankstellen-ID in Form eines Globally Unique Identifier (GUID).
- Fügen Sie für jede Tankstelle Nachweise für den Gesamtdurchsatz im vergangenen Kalenderjahr bei.
- Schicken Sie das Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K).
- Die MTS-K prüft Ihren Antrag und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post.
Wenn Sie die Härtefallbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:
- Teilen Sie der MTS-K mit, warum die Meldung von Preisänderungen für Sie eine unzumutbare Härte darstellt.
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Machen Sie dabei zu jeder Tankstelle, für die Sie meldepflichtig sind, folgende Angaben:
- Name
- Adresse
- Unternehmenskennzeichen und GUID
- Schicken Sie das Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
- Die MTS-K prüft Ihren Antrag und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post.
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen zum Widerspruch finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Fachlich freigegeben am: 26.02.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)