Wenn Sie als Preishoheitsinhaber bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert sind und sich Ihre Stammdaten ändern, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, müssen Sie dies der MTS-K umgehend mitteilen.
Zu den Stammdaten gehören:
- Ihr Name
- Ihre Anschrift im Inland
- Name mindestens einer Kontaktperson
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Firma
- gegebenenfalls Name einer vertretungsberechtigten Person
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls Faxnummer
Sie können der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) die Änderungen Ihrer Stammdaten online, per Post, E-Mail oder Fax mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Geben Sie Ihre neuen Stammdaten ein.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die MTS-K prüft die Änderungen und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
Wenn Sie die Änderung per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Sie teilen der MTS-K die Änderungen Ihrer Stammdaten in einem formlosen Schreiben mit.
- Nennen Sie in dem Schreiben Ihr Aktenzeichen.
- Schicken Sie das Schreiben per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
- Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
Es fallen keine Kosten an.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Fachlich freigegeben am: 26.02.2026
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)