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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Stehgewässergenehmigung (Feuchtgebiete)

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Volltext

In Schleswig-Holstein umfassen Kleingewässer diverse Typen wie Teiche, Weiher, Tümpel, Viehtränken und Mergelkuhlen, die üblicherweise eine Fläche von 200 m² nicht überschreiten. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Wasserführung: Während Weiher und Teiche permanent Wasser führen, trocknen Tümpel und ähnliche Kleinstgewässer mitunter temporär aus. Unabhängig davon genießen all diese Biotope in Schleswig-Holstein besonderen gesetzlichen Schutz.

Diese Habitate gelten in Mitteleuropa als essenzieller Lebensraum für rund 1.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Die Vegetation setzt sich aus der erwarteten typischen Flora zusammen. Die Ufer werden von Begleitvegetation wie Erlen, Weiden und Sträuchern gesäumt. Im Röhricht-Gürtel dominieren oft Schilf und Rohrkolben. Ergänzend dazu finden sich Arten wie Sumpfschwertlilie, Blutweiderich, Mädesüß, Binsen und Seggen. Innerhalb des Wasserkörpers gedeihen Wasserpflanzen wie Krebsschere, Laichkraut, Froschbiss und Seerosen.

Hinweis

Es werden am Ende des Antrages folgende Unterlagen zwingend gefordert:

  • Übersichtskarte im Maßstab 1: 50.000 oder 1: 25.000.
  • Flurkartenauszug mit Angabe der Eigentümer/in, auch Nachbargrundstücke).
  • Lageplan 1: 1.000 oder 1: 500 mit Angabe der Grenzabstände, vorhandener Strukturelemente und Nutzungen der beplanten Fläche und der angrenzenden Flächen.
  • Längs- und Querschnitte mit Angabe der Tiefen und Böschungsneigungen.
  • Beschreibung des derzeitigen Bestandes, Erläuterung der Maßnahme.
  • Zustimmung der Grundstücksnachbarn, sofern Abgrabungen oder Auffüllungen näher als 10 Meter an die Grenze heranreichen.