Um in unerwarteten Situationen wie einer schweren Krankheit oder einem Unfall vorbereitet zu sein, können Sie mit drei wichtigen Dokumenten vorsorgen: der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Diese Dokumente helfen Ihnen, Ihre Wünsche klar festzulegen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Vorsorgevollmacht:
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine vertrauenswürdige Person, die in Ihrem Namen handeln darf. Diese Person kann für Sie Entscheidungen treffen, etwa im Zusammenhang mit Behörden, bei finanziellen Angelegenheiten oder bei medizinischen Fragen. Dazu gibt es Ankreuz-Formulare, die unkompliziert ausgefüllt werden können. Es kann auch ratsam sein, sich bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beraten zu lassen. Insbesondere Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden bieten Ihnen Unterstützung an.
Betreuungsverfügung:
In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestellen soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erforderlich ist. Sie können auch spezielle Wünsche zur Betreuung äußern, die das Gericht berücksichtigen soll.
Patientenverfügung:
Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Dies ist besonders relevant in Situationen am Lebensende. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und ist nur gültig, wenn Sie volljährig sind.
Die Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden stellen Ihnen umfassende Informationen zur Verfügung oder beraten Sie persönlich und kostenfrei, um die Unterschiede zwischen diesen Dokumenten zu verstehen und sie korrekt zu erstellen. Sie erhalten auch Hinweise zur Beglaubigung und Aufbewahrung.
Die Beratung können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Betreuungsbehörde oder bei einem Betreuungsverein wahrnehmen. Wenn Sie eine wünschen:
- Nehmen Sie Kontakt zur Behörde oder dem Betreuungsverein auf und vereinbaren einen Termin.
- Die Behörde oder der Betreuungsverein informiert Sie zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Sie erhalten dazu auch weitere Unterlagen oder Formulare.
- Nach der Beratung können Sie in Ruhe entscheiden, ob und wie Sie ein Dokument zur Vorsorge erstellen möchten.
- Wenn Sie sich entschieden haben, können Sie die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung selbst verfassen. Dabei helfen Ihnen die Hinweise aus der Beratung.
Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte oder örtlicher Betreuungsverein
Fachlich freigegeben am: 25.08.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Gesundheit und Justiz des Landes Schleswig-Holstein