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Ein beglaubigter Registerausdruck ist eine vollständige und amtlich bestätigte Abschrift aus dem Personenstandsregister. Dieser Auszug enthält alle Informationen, die zu einem bestimmten Ereignis gespeichert wurden. Beispiele können Ihre Geburt, Eheschließung oder ein Sterbefall sein. Der Ausdruck wird aus dem Register übernommen und anschließend vom Standesamt beglaubigt.
Ein beglaubigter Registerausdruck wird häufig benötigt, wenn
- Behörden oder Gerichte einen umfassenden Nachweis verlangen,
- Unterlagen für Versicherungen, Banken oder Rentenstellen eingereicht werden müssen,
- Dokumente im Zusammenhang mit Eheschließungen, Namensänderungen oder familienrechtlichen Verfahren erforderlich sind,
- es um Erb- und Nachlassangelegenheiten geht.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Registerausdruck oder eine Personenstandsurkunde erforderlich ist, empfiehlt es sich, bei der anfordernden Behörde nachzufragen.
Standesamt Ihrer Gemeinde oder Stadt
Sie können den Registerausdruck beantragen, wenn
- das Ereignis Sie selbst betrifft,
- Sie gesetzlicher Vertreterin sind,
- Sie eine Vollmacht besitzen oder
- Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können (zum Beispiel als naher Angehöriger oder im Rahmen eines Erbverfahrens).
Je nach Situation sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
- gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn Sie für eine andere Person handeln,
- gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis Ihres rechtlichen Interesses (Erbschein oder gerichtliche Unterlagen).
Die Bearbeitungszeit kann je nach Standesamt und Antragsart variieren:
- Persönliche Vorsprache: In der Regel erhalten Sie den Registerausdruck sofort.
- Schriftliche Anträge per Post: Bearbeitung meist innerhalb weniger Tage, zusätzlich kommt die Postlaufzeit hinzu.
- Online-Anträge: Die Bearbeitung erfolgt in vielen Fällen innerhalb von 1-5 Werktagen, abhängig vom Aufkommen und den internen Abläufen des Standesamts.
Fachlich freigegeben am: 01.12.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein