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Die Ausbildungsduldung wird grundsätzlich für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Ausbildung erteilt. Wenn Sie bereits absehen können, dass Sie Ihre Ausbildung nicht in der geplanten Zeit abschließen können, müssen Sie die Verlängerung der Ausbildungsduldung beantragen.
Eine Verlängerung kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen.
Das Berufsausbildungsverhältnis verlängert sich in der Regel bis zur nächsten Wiederholungsprüfung. Die Verlängerung wird auch im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihre Ausbildungsduldung auch für den Verlängerungszeitraum Ihrer Berufsausbildung verlängert.
Die Verlängerung der Ausbildungsduldung ist darüber hinaus nach dem erfolgreichen Abschluss einer staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Assistenz- oder Helferausbildung für die Zeit der sich anschließenden qualifizierten Berufsausbildung erforderlich.
Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet oder abgebrochen, erlischt die Ausbildungsduldung.
In diesem Fall kommt es darauf an, ob sich seit der Erstbeantragung der Ausbildungsduldung etwas geändert hat (unter anderem, ob die Ausbildungsplatzzusage für die anschließende Ausbildung fortbesteht und es sich weiterhin um einen sogenannten »Mangelberuf« handelt).
Für die Dauer der Gültigkeit der Ausbildungsduldung dürfen Sie in Deutschland bleiben und können nicht abgeschoben werden.
- Sie müssen die Verlängerung Ihrer Ausbildungsduldung beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer bisherigen Ausbildungsduldung endet.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde, ob Sie den Antrag online stellen können oder ob es ein besonderes Antragsformular gibt .
- Können Sie den Antrag nur persönlich stellen, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung setzt sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft - bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin.
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihnen die neue Ausbildungsduldung möglicherweise noch im Termin ausgehändigt. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. In diesem Fall darf die Ausbildung nicht angetreten werden.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie die neue Ausbildungsduldung in der Regel direkt beim Termin. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, bekommen Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. In diesem Fall dürfen Sie die Ausbildung leider nicht beginnen.
Für die Verlängerung der Ausbildungsduldung kann die Ausländerbehörde eine Gebühr erheben. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel, wenn der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert werden kann).
- für die Ausbildungsduldung als Klebeetikett
Gebühr: 58,00 EUR (Vorkasse: nein)
- für die Ausbildungsduldung mit Trägervordruck
Gebühr: 62,00 EUR (Vorkasse: nein)
Sie sollten die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Ausbildungsduldung beantragen.
Die Gültigkeit der Ausbildungsduldung richtet sich nach der verbleibenden Dauer der Ausbildung.
Die Ausbildungsduldung wird höchstens um ein Jahr verlängert, wenn Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, die Ausbildung verlängert wird und ein Nachweis über den nächsten Prüfungstermin vorliegt.
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Da Ihre Ausbildungsduldung direkt bei der Ausländerbehörde ausgestellt wird, können Sie diese meistens schon beim Termin persönlich mitnehmen.
Sie können Klage gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erheben.
Fachlich freigegeben am: 14.11.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein